Landwirtschaftliche Unternehmer / Gesellschafter
Anders als in der allgemeinen Krankenversicherung, die die Beiträge nach einem Vom-Hundert-Satz der beitragspflichtigen Einnahmen erhebt, werden die Beiträge in der LKK nach Beitragsklassen festgesetzt.
Vorgeschrieben sind 20 Beitragsklassen. Der Beitrag der Klasse 20 muss mindestens das Sechsfache des Beitrages der Klasse 2 und mindestens 90 v. H. des sog. Vergleichsbeitrages betragen.
Der Vergleichsbeitrag ist nach der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) vom 16.08.2011, Bundesanzeiger Nr. 128 vom 25.08.2011, Seite 2991 für das Jahr 2012 auf 542,03 EUR festgesetzt.
Hieraus ergibt sich per 01.01.2012 folgender Beitrag:
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100 |
= |
487,83 EUR |
gerundet 488,00 EUR |
Die Zuordnung des Unternehmers in eine Beitragsklasse wird nach seinem Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft vorgenommen. Dieses wird im Kalenderjahr 2012 für alle Landwirte entsprechend der Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft (AELV) des Jahres 2011 festgestellt. Grundlage sind somit nicht die tatsächlichen Einkünfte des Landwirtes. Es erfolgt eine einheitliche fiktive Einkommensermittlung nach folgender Formel:
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x |
durchschnittlicher Ha-Wert |
= Flächenwert |
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x |
Beziehungswert |
= fiktives |
Zum landwirtschaftlichen Unternehmen gehörende Forstflächen werden mit 100,00 DM je Hektar bei der Feststellung des Flächenwertes berücksichtigt.
Bei den nachstehend angeführten besonderen Kulturarten wird der für landwirtschaftliche Flächen ermittelte Flächenwert mit einem Multiplikator vervielfältigt:
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Kulturart |
Multiplikator |
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Unterglaskulturen |
10,00 |
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Spargel |
2,05 |
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sonstiger Gemüsebau |
2,90 |
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Blumen- und Zierpflanzenbau |
2,90 |
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Obstbau |
1,93 |
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Baumschulen |
5,94 |
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Teichwirtschaft und Fischzucht |
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Blaufichten- und Weihnachtsbaumkulturen |
2,43 |
Härteregelung
Von der beschriebenen Berechnungsweise kann auf Antrag abgewichen werden, wenn der für die Eigentumsflächen des Landwirtes finanzamtlich festgestellte und nachgewiesene Hektarwert um mehr als 20 v. H. niedriger ist, als der maßgebliche durchschnittliche Hektarwert der Gemeinde.
Bei Pachtbetrieben gelten Sonderregelungen.
Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Mitglieds- und Beitragsbescheides bzw. nach erstmaliger Bekanntgabe der Berechnungswerte durch das Finanzamt schriftlich bei der Krankenkasse unter Vorlage entsprechender Nachweise zu stellen. Wird der Antrag später gestellt, so hat der Beitragspflichtige nur Anspruch auf Berücksichtigung für die Zeit vom Antragsmonat an.
Mitunternehmer
Bei Mitunternehmern ist der korrigierte Flächenwert entsprechend Ihrem Unternehmsanteil zu berücksichtigen.
Betreiben Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam ein landwirtschaftliches Unternehmen oder sind sie gemeinsam an einem solchen beteiligt, berechnet sich der korrigierte Flächenwert aus dem Gesamtanteil der Ehegatten oder Lebenspartner an dem landwirtschaftlichen Unternehmen; dies gilt nicht, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner selbst als landwirtschaftliche Unternehmer versichert sind.
Mehrere Unternehmen
Betreibt ein Landwirt mehrere Unternehmen, gelten sie als ein Unternehmen. In diesem Falle werden die Flächenwerte aller Unternehmen vor der Vervielfältigung mit dem Beziehungswert addiert.
Betreibt ein Landwirt ein (oder mehrere) Unternehmen auf alleinige Rechnung und ist er zusätzlich an einem (oder mehreren) Unternehmen als Mitunternehmer beteiligt, wird wie folgt verfahren:
- Für jede Unternehmensbeteiligung wird der korrigierte Flächenwert einzeln aus dem Gesamtflächenwert des Beteiligungsunternehmens und dem dazugehörigen Beziehungswert ermittelt. Der korrigierte Flächenwert aus jeder Unternehmensbeteiligung ist dem Versicherten entsprechend seinem Unternehmensanteil zuzurechnen.
- Für Einzelunternehmen sind für die Ermittlung des korrigierten Flächenwertes der Einzelunternehmen die Flächenwerte aller Einzelunternehmen des Versicherten sowie die anteiligen Flächenwerte aus Unternehmensbeteiligung zu addieren. Für den so errechneten Gesamtflächenwert ist der dazugehörige Beziehungswert zu ermitteln. Anschließend ist der Gesamtflächenwert aller Einzelunternehmen mit dem zuvor ermittelten Beziehungswert zu multiplizieren und ergibt den korrigierten Flächenwert für Einzelunternehmen.
- Die ermittelten korrigierten Flächenwerte
- aus einer oder mehreren Unternehmensbeteiligungen und
- einem oder mehreren Einzelunternehmen
Monatsbeiträge
Die Höhe der Beiträge wird von der Vertreterversammlung in der Satzung festgesetzt. Die hieraus ab 01.01.2012 gültigen Beiträge ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. An diese sind gleichzeitig die jeweils zu entrichtenden Beiträge zur Pflegeversicherung angefügt. Deren Berechnung ist unter dem Stichwort Erläuterungen zur Pflegeversicherung "Beiträge" zu entnehmen.
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Beitrags- |
Flächenwert in EUR |
Monatsbeitrag in EUR | ||
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LKK |
LPK |
LPK | ||
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01 |
Kleinunternehmer |
70,00 |
7,56 |
8,68 |
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02 |
bis 5.250,00 |
74,00 |
7,99 |
9,18 |
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03 |
bis 10.500,00 |
127,00 |
13,72 |
15,75 |
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04 |
bis 15.750,00 |
146,00 |
15,77 |
18,10 |
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05 |
bis 21.000,00 |
165,00 |
17,82 |
20,46 |
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06 |
bis 26.250,00 |
184,00 |
19,87 |
22,82 |
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07 |
bis 31.500,00 |
203,00 |
21,92 |
25,17 |
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08 |
bis 36.750,00 |
222,00 |
23,98 |
27,53 |
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09 |
bis 42.000,00 |
241,00 |
26,03 |
29,88 |
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10 |
bis 47.250,00 |
260,00 |
28,08 |
32,24 |
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11 |
bis 52.500,00 |
279,00 |
30,13 |
34,60 |
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12 |
bis 57.750,00 |
298,00 |
32,18 |
36,95 |
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13 |
bis 63.000,00 |
317,00 |
34,24 |
39,31 |
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14 |
bis 68.250,00 |
336,00 |
36,29 |
41,66 |
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15 |
bis 73.500,00 |
355,00 |
38,34 |
44,02 |
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16 |
bis 78.750,00 |
373,00 |
40,28 |
46,25 |
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17 |
bis 84.000,00 |
391,00 |
42,23 |
48,48 |
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18 |
bis 89.250,00 |
409,00 |
44,17 |
50,72 |
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19 |
bis 94.500,00 |
427,00 |
46,12 |
52,95 |
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20 |
über 94.500,00 |
488,00 |
52,70 |
60,51 |
Bezieht ein landwirtschaftlicher Unternehmer bereits Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Rente vergleichbare Einkünfte (z. B. Versorgungsbezüge) oder neben einer dieser Leistungen Arbeitseinkommen aus einer neben seiner Landwirtschaft ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit, so entsteht hieraus eine zusätzliche Beitragspflicht.
Die hierzu unter "Rentenbezieher aus der Alterssicherung" gemachten Ausführungen gelten entsprechend.
Der von dem Landwirt insgesamt zu zahlende Beitrag ist grundsätzlich auf den Beitrag der Beitragsklasse 20 begrenzt.
Beitragsrechner
Mit unserer Simulationsberechnung können Sie den Beitrag zur Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekasse NRW selbst errechnen:
Simulationsberechnung zum Beitrag der LKK/LPK NRW für das Jahr 2011 (xls-Datei 533 KB)