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Zusatzversicherung

Bei Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten sind die Landwirtsfamilie und die übrigen mit der Landwirtschaft verbundenen Unternehmerfamilien (z. B. Lohnunternehmen, gewerbliche Tierhaltungen usw.) bei der landw. Berufsgenossenschaft umfangreich abgesichert. Lediglich bei den Geldleistungen (Renten, Verletztengeld) für den Unternehmer, seinen Ehegatten sowie die mitarbeitenden Familienangehörigen ohne Arbeitsvertrag hat der Gesetzgeber nur eine verhältnismäßig geringe Grundsicherung geschaffen. Anders als bei Arbeitnehmern und Aushilfen, die nach dem tatsächlichen Jahresarbeitsverdienst entschädigt werden, gelten hier pauschalierte Berechnungswerte. Diese decken den tatsächlichen Einkommensverlust häufig nicht ab.

Eine solche Lücke in Ihrem Versicherungsschutz können Sie bei uns durch eine Zusatzversicherung schließen.

Antragsformular auf Zusatzversicherung

Berechnungsbeispiele

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telefon     0251 2320-370 Birgit Krieter telefon
telefon     0251 2320-292 Björn Hagemann telefon
 

Stichworte zur Zusatzversicherung

Berechtigter Personenkreis: pfeil Unternehmer und Gleichgestellte
(z. B. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit beherrschendem Einfluss)
pfeil Ehegatten oder Lebenspartner
pfeil Mitarbeitende Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag
 
Aufnahmebedingungen: pfeil Keine erhöhte Unfallgefahr infolge geistiger, seelischer oder körperlicher Gebrechen
pfeil Keine erheblichen Verstöße gegen die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG)
pfeil Keine erheblichen Beitragsrückstände in der gesamten landw. Sozialversicherung
pfeil Keine anderweitigen Umstände, die gegen die Belange der Berufsgenossenschaft sprechen
 
Jahresarbeitsverdienst (JAV) für
Rentenleistungen ohne Zusatzversicherung:
pfeil Unternehmer/Ehegatte: 11.201,81 EUR/Jahr
pfeil Mitarbeitende Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag
(zwischen 18 und 65 Jahren): 18.396,00 EUR/Jahr
 
Zusätzlich versicherbarer JAV
für Rentenleistungen:
pfeil Bis zu 30.000,00 EUR frei wählbar
 
Verletztengeld ohne Zusatzversicherung: pfeil 15,47 EUR auf Antrag, sofern keine Betriebs-/Haushaltshilfe in Anspruch genommen wird.
Für Unternehmer, die generell keinen Anspruch auf BHH haben, gelten abweichende Beträge.
 
Verletztengeld aus Zusatzversicherung: pfeil 450. Teil des gewählten zusätzlichen JAV (Betrag wird auch neben Betriebs-/Haushaltshilfe ausgezahlt)
 
Beitrag pro Jahr: pfeil 2,75 v. H. des gewählten zusätzlichen JAV pro Person
pfeil Bei Eintritt besonderer Unfallrisiken kann der Beitrag bis auf das Dreifache erhöht werden
pfeil Beginnt oder endet die Zusatzversicherung im Laufe eines Jahres, erfolgt anteilige Beitragsberechnung
 
Beginn der Zusatzversicherung: pfeil Frühestens am Tag nach Antragseingang; ein späteres Datum kann bestimmt werden
(Die Zusatzversicherung wirkt für alle Arbeitsunfälle, die ab Beginn eintreten. Bei Berufskrankheiten muss der Versicherungsbeginn vor Beginn der Krankheit i. S. d. Krankenversicherung liegen.)
 
Ende der Zusatzversicherung: pfeil Tag des Ausscheidens aus dem Kreis der Versicherungsberechtigten
pfeil 31.12. des laufenden Jahres, wenn der Versicherte bis zum 30.11. kündigt
pfeil Sofort bei einer Beitragserhöhung, wenn der Versicherte innerhalb eines Monats nach Mitteilung kündigt
pfeil 2 Wochen nach Zustellung einer Mahnung, wenn der Beitrag bis dahin nicht bezahlt ist
pfeil Sofort mit Zustellung des Bescheides, wenn die Berufsgenossenschaft eine Kündigung vornimmt

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