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Wie wird die Unfallversicherung finanziert?

Die Finanzierung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung geschieht nach dem Bedarfsdeckungsverfahren, d. h., dass die in einem Jahr entstandenen Ausgaben im folgenden Jahr auf die Beitragspflichtigen umgelegt werden (Umlageverfahren). Zur Beitragssenkung sind für einzelne Unternehmensarten Bundesmittel vorgesehen.

Beitragspflichtig ist allein der Unternehmer des bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft veranlagten Unternehmens. Dies ist entweder eine Einzelperson, eine Personenmehrheit oder auch eine Personenhandelsgesellschaft oder eine juristische Person.

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