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Befreiung von der Versicherung

Auf eigenen Antrag werden

  • Unternehmer von Unternehmen bis zu einer Größe von 0,25 Hektar

  • sowie ihre Ehegatten

von der Versicherung bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft befreit, d. h. es besteht kein Versicherungsschutz bei Eintritt des Versicherungsfalles. Übersteigt die Fläche den Grenzwert, entsteht ab Überschreitung erneut Versicherungspflicht bzw. Versicherungsschutz. Solange in dem Unternehmen keine sonstigen Versicherten (z. B. regelmäßige Aushilfen) tätig sind, trägt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft keinerlei Risiko. Deshalb müssen dann auch keine Beiträge gezahlt werden.

Bei Bewirtschaftung von Spezialkulturen ist eine Befreiung nicht möglich.

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