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Versicherungsfreiheit

Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Personen:

  • Fischerei- und Jagdgäste; das sind Personen, die aufgrund einer vom Fischerei- oder Jagdausübungsberechtigten erteilten Erlaubnis fischen oder jagen
  • Unternehmer von Binnenfischereien, Imkereien und Unternehmen, in denen Nutz- oder Zuchttiere ohne Bodenbewirtschaftung gehalten werden, wenn diese Unternehmen nicht gewerbsmäßig betrieben werden und nicht Neben- oder Hilfsunternehmen eines anderen landwirtschaftlichen Unternehmens sind, sowie ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner; das Gleiche gilt für Personen, die in diesen Unternehmen als Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder als Pflegekind der Unternehmer oder ihrer Ehegatten/Lebenspartner unentgeltlich tätig sind.
  • Ein Unternehmen der Imkerei gilt als nicht gewerbsmäßig betrieben, wenn nicht mehr als 25 Bienenvölker gehalten werden. Die Unternehmer nicht gewerbsmäßig betriebener Imkereien und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten, können sich jedoch auf Antrag freiwillig versichern.

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