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Mitgliedschaft / Beitrag
Berufsgenossenschaft
Versicherungsfreiheit
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Personen:
- Fischerei- und Jagdgäste; das sind Personen, die aufgrund einer vom Fischerei- oder Jagdausübungsberechtigten erteilten Erlaubnis fischen oder jagen
-
Unternehmer von Binnenfischereien, Imkereien
und Unternehmen, in denen Nutz- oder Zuchttiere ohne Bodenbewirtschaftung
gehalten werden, wenn diese Unternehmen nicht gewerbsmäßig betrieben
werden und nicht Neben- oder Hilfsunternehmen eines anderen landwirtschaftlichen
Unternehmens sind, sowie ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner;
das Gleiche gilt für Personen, die in diesen Unternehmen als Verwandte
oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder als Pflegekind der Unternehmer
oder ihrer Ehegatten/Lebenspartner unentgeltlich tätig sind.