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Unternehmensbestandteile und Zusammenschlüsse

Zu den landwirtschaftlichen Unternehmen gehören auch folgende Bestandteile bzw. Zusammenschlüsse:

  • Hilfsunternehmen; das sind an sich Unternehmen gewerblicher Art, die jedoch zusammen mit dem landwirtschaftlichen Unternehmen in einer Unternehmenseinheit geführt werden und einer überwiegend landwirtschaftlichen Zweckbestimmung dienen
  • Nebenunternehmen; das sind Unternehmen gewerblicher Art, die ein landwirtschaftlicher Unternehmer neben seiner Landwirtschaft, aber im Zusammenhang mit ihr unterhält (z. B. Pensionsbetrieb "Ferien auf dem Bauernhof", Gastwirtschaft, Pensionspferdehaltung, Handwerksbetrieb)
  • Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen, gleichgültig in welcher Rechtsform, wie beispielsweise Forstbetriebsgemeinschaften, Maschinen- und Betriebshelferringe

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