Aktuelles
Unter dieser Rubrik können Sie aktuelle Informationen aus dem Bereich der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und Unfallverhütung abrufen sowie das Neueste rund um die Landwirtschaftliche Kranken-, Alters- und Pflegekasse erfahren.
Präventionspreis LSV 2010
Innovative Präventionsmaßnahmen oder Produkte zur Verbesserung der Prävention werden mit einem Preisgeld von insgesamt 5.000 Euro belohnt. Einsendeschluss ist der 8. Oktober 2010.
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| Neue Geschäftsführung der Heinz-Josef Voß leitet seit dem 1. März 2010 als Hauptgeschäftsführer die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (Berufsgenossenschaft, Alters-, Kranken- und Pflegekasse) NRW mit Hauptsitz in Münster. | |
| Der 56jährige Diplomverwaltungswirt und Jurist stammt gebürtig aus Drensteinfurt und ist seit fast 25 Jahren bei den Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern tätig. Ihm zur Seite stehen über 700 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an den 3 Hauptstandorten Münster, Düsseldorf und Detmold. Verantwortlich ist er für ein Haushaltsvolumen von rd. 850 Mio. EUR. Zu seinem Stellvertreter wurde Peter Duschicka, Münster-Albachten gewählt. Hauptaufgabe der neuen Geschäftsführung wird es sein, die Vorteile des Sondersystems zu verdeutlichen und verwaltungsseitig alle Anstrengungen zu unternehmen, diese möglichst langfristig der Landwirtschaft zu erhalten. | ||
Die Weiße Liste
Die Weiße Liste bietet Hilfestellung bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus auf der Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichte.
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Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber
Berufserfahrung zu sammeln ist für junge Menschen heute wichtiger denn je. Kein Wunder also, dass Ferienjob und Praktikum bei Schülern und Studenten sehr beliebt sind. Auch die Unternehmen profitieren, können sie so doch neue Mitarbeiter kennen lernen.[ weiterlesen ]
Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Alle Kranken- und Pflegekassen haben nach dem Sozialgesetzbuch eine Stelle einzurichten, die Fällen und Sachverhalten nachzugehen hat, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen Kranken- oder Pflegekasse hindeuten.
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Wegfall der Zuzahlung für kostengünstige Arzneimittel ab 01.07.2006
Seit dem 1. Juli 2006 müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung für bestimmte Arzneimittel keine Zuzahlung mehr leisten.
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