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Wegfall der Zuzahlung für kostengünstige Arzneimittel

Seit dem 1. Juli 2006 müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung für bestimmte Arzneimittel keine Zuzahlung mehr leisten.

Der Aufwand für Arzneimittel ist für die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen zum zweitgrößten Posten bei den Leistungsausgaben angewachsen. Mit einem neuen Gesetz wurde jetzt die Arzneimittelversorgung neu geregelt, um diesen Anteil an den Gesundheitskosten wieder zu senken (Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG).

So sparen Sie 5,-- EURO pro Arzneimittel

Die Versicherten können dazu beitragen, indem sie sich in der Apotheke bestimmte, besonders kostengünstige Medikamente geben lassen. Der Versicherte verschafft sich dadurch einen doppelten Vorteil. Weil diese Arzneimittel von der Zuzahlungspflicht ausgenommen sind, spart er mindestens 5,-- EURO. Wenn möglichst viele davon Gebrauch machen, verringern sich die Arzneimittelkosten insgesamt, was zu einer Beitragsentlastung führt.

Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker

Der Arzt kann, vom Versicherten darauf angesprochen, schon im Rezept ein entsprechendes Mittel verordnen. Außerdem kann der Apotheker Auskunft darüber geben, ob es ein besonders günstiges, von der Zuzahlung befreites Mittel mit dem Wirkstoff gibt, den der Arzt verschrieben hat.

Die Arzneimittelhersteller haben alle 14 Tage die Möglichkeit, die Preise für ihre Arzneimittel neu festzulegen und so abzusenken, dass weitere Arzneimittel zuzahlungsfrei werden. Eine vollständige und neutrale Befreiungsliste finden Sie im Internet unter www.gkv.info

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