Seminare Explosionsschutz an der Biogasanlage
Im September 2002 hat der Gesetzgeber die Betriebssicherheitsverordnung erlassen. In dieser ist geregelt, dass der Betreiber einer Biogasanlage bis zum 31.12.2005 ein Explosionsschutz-Dokument erstellen muss. Alle Biogasanlagen, welche nach dem 03.10.2002 errichtet wurden, mussten bereits bei der Inbetriebnahme einen Nachweis vorlegen.
Die Veranstaltung richtet sich an Anlagenbetreiber, die noch kein Explosionsschutz-Dokument vorliegen haben. Das Seminar bildet die Grundlage zur Erarbeitung eines solchen Dokumentes durch den Anlagenbetreiber.
Es gibt z. Z. keinen neuen Termin. Seminarwünsche bitte an Frau Stallbaum, Landwirtschaftskammer NRW in Bonn, Tel. 0228 703-1270 richten. Sobald genügend Anfragen vorhanden sind, wird ein neuer Termin festgesetzt.