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Sozialwahlen
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Sozialwahlen 2011

Alle sechs Jahre finden in der Renten- Unfall- und Krankenversicherung Sozialwahlen statt. Dies gilt auch für die Vertreterversammlungen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die nach den jeweiligen Satzungsbestimmungen zwischen 36 und 48 Mitglieder aus den Gruppen der versicherten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte umfassen.

Der Bundeswahlbeauftragte hat die Wahlausschreibung veröffentlicht. Danach ist Wahltag der
1. Juni 2011. Die Wahlausschreibung enthält die Aufforderung zur Einreichung entsprechender Vorschlagslisten. Letzter Zeitpunkt für die Einreichung der Vorschlagslisten mit der Benennung der Wahlbewerber ist der 18. November 2010, 18.00 Uhr. Wird in einer der drei Gruppen einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft nur eine Liste eingereicht oder sind in mehreren eingereichten Vorschlagslisten einer Gruppe nicht mehr Bewerber benannt, als zu wählen sind, gelten die vorgeschlagenen Bewerber als gewählt. In diesen Fällen kommt es dann nicht zu einer Wahlhandlung. Die gewählten Arbeitgeber und landwirtschaftlichen Unternehmer ohne fremde Arbeitskräfte bilden zugleich die Vertreterversammlungen der landwirtschaftlichen Alterkasse, Krankenkasse und Pflegekasse.

Bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung NRW ist eine Wahlhandlung in allen Wählergruppen unterblieben, da insgesamt nicht mehr Bewerber benannt wurden als zu wählen waren.

Die konstituierenden Sitzungen der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger NRW haben am 15.09.2011 stattgefunden. Das Ergebnis entnehmen Sie bitte der nachfolgenden "Öffentlichen Bekanntmachung zur Sozialwahl 2011".

Weitere Hinweise sind unter www.lsv.de/spv zu finden.

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