Aktuelles Mitgliedschaft / Beitrag Leistungen Prävention
Die Selbstverwaltungsorgane
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Wahlen zur Sozialversicherung
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Vertreterversammlung

Unsere Versicherten werden von den Selbstverwaltungsorganen vertreten.

Die Vertreterversammlung beschließt die Satzung und sonstiges autonomes Recht des Versicherungsträgers sowie in den übrigen durch Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht vorgesehenen Fällen.

Die Vertreterversammlungen und Vorstände der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger sind - von Ausnahmen abgesehen - mit den gleichen Personen besetzt (Vertreter der Arbeitnehmer nur bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft).

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