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Über uns
Amtsperioden der Vorsitzenden - Vorstand
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Mitglieder der Vorstände
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Vorstand
Unsere Versicherten werden von den Selbstverwaltungsorganen vertreten.
Der Vorstand verwaltet den Versicherungsträger und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht nicht Abweichendes bestimmen.
Die Vertreterversammlungen und Vorstände der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger sind - von Ausnahmen abgesehen - mit den gleichen Personen besetzt (Vertreter der Arbeitnehmer nur bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft).
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