Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Rente (FAQ):
Regelaltersgrenze:
Was versteht man unter dem Begriff „Regelaltersgrenze?
Durch eine Gesetzesänderung wurde das Renteneintrittsalter vom 65. auf das 67. Lebensjahr verschoben. Diese Änderung wird übergangsweise, abhängig vom Geburtsjahr bei Altersrenten und abhängig vom Todesjahr bei Witwenrenten eingeführt. Anhand der beigefügten Tabelle können Sie Ihre Regelaltersgrenze genau bestimmen:
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Altersrente |
Witwenrente |
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Altersrente |
Witwenrente |
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Geburtsjahr |
Todesjahr |
Anhebung um Monate |
Jahr |
Monat |
Jahr |
Monat |
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1947 |
2012 |
1 |
65 |
1 |
45 |
1 |
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1948 |
2013 |
2 |
65 |
2 |
45 |
2 |
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1949 |
2014 |
3 |
65 |
3 |
45 |
3 |
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1950 |
2015 |
4 |
65 |
4 |
45 |
4 |
|
1951 |
2016 |
5 |
65 |
5 |
45 |
5 |
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1952 |
2017 |
6 |
65 |
6 |
45 |
6 |
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1953 |
2018 |
7 |
65 |
7 |
45 |
7 |
|
1954 |
2019 |
8 |
65 |
8 |
45 |
8 |
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1955 |
2020 |
9 |
65 |
9 |
45 |
9 |
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1956 |
2021 |
10 |
65 |
10 |
45 |
10 |
|
1957 |
2022 |
11 |
65 |
11 |
45 |
11 |
|
1958 |
2023 |
12 |
66 |
0 |
46 |
0 |
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1959 |
2024 |
14 |
66 |
2 |
46 |
2 |
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1960 |
2025 |
16 |
66 |
4 |
46 |
4 |
|
1961 |
2026 |
18 |
66 |
6 |
46 |
6 |
|
1962 |
2027 |
20 |
66 |
8 |
46 |
8 |
|
1963 |
2028 |
22 |
66 |
10 |
46 |
10 |
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1964 |
2029 |
24 |
67 |
0 |
47 |
0 |
Ich erreiche bald das Renteneintrittsalter, was muss ich jetzt tun?
Zuerst sollten Sie einen Antrag auf Altersrente stellen. Antragsformulare erhalten Sie entweder bei Ihrer zuständigen Kommunalverwaltung, bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder den Geschäftsstellen des Bayerischen Bauernverbandes. Von diesen Stellen erhalten Sie auch Hilfe beim Ausfüllen des Rentenantrages. Es genügt, wenn Sie den Antrag ca. drei Monate vor Vollendung der Regelaltersgrenze stellen.
Eine weitere Voraussetzung für den Bezug einer Regelaltersrente ist die Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens. Dabei sind die Abgabevoraussetzungen der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) zu beachten. Die gängigste Abgabemöglichkeit ist die notarielle Übergabe, bei der eine Ausfertigung des Übergabevertrages vorzulegen ist. Bei einer Verpachtung des landwirtschaftlichen Unternehmens ist darauf zu achten, dass ein schriftlicher Pachtvertrag, der von der Vollendung der Regelaltersgrenze an eine Laufzeit von mindestens 9 Jahren aufweist, vorgelegt wird.
Tipp: Oftmals ist es günstig, wenn neben dem eigenen Antrag auch ein Rentenantrag für den jüngeren Ehegatten gestellt wird (Vorzeitige Altersrente).
Kann mein Ehegatte gleichzeitig mit mir in Rente gehen?
Ehegatten können zehn Jahre vor Vollendung der Regelaltersgrenze einen Antrag auf Vorzeitige Altersrentestellen, wenn der andere Ehepartner bereits Anspruch auf Altersrente hat oder gehabt hat.
Die Bediensteten der Landwirtschaftlichen Alterskasse helfen Ihnen gerne mit individuellen Rentenberechnungen bei Ihrer Entscheidung.
Ich habe mich nach einigen Jahren Beitragszahlung zur LAK von der Versicherungspflicht befreien lassen. Habe ich später Anspruch auf eine Altersrente?
Die Wartezeit für eine Altersrente beträgt 15 Jahre. Zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen können Beitragsmonate, sowie anrechenbare Zeiten berücksichtigt werden. Anrechenbare Zeiten sind u.a. Zeiten die in anderen Rentenversicherungssystemen zurückgelegt wurden. Diese Zeiten werden nicht angerechnet, wenn sie bereits mit Beiträgen zur LAK belegt sind, oder nur deswegen nicht mit Beiträgen belegt sind, weil der versicherte Landwirt von der Versicherungspflicht befreit worden ist.
Werden bei der Altersrente Kindererziehungszeiten berücksichtigt?
Im Gegensatz zur Deutschen Rentenversicherung werden im System der Landwirtschaftlichen Alterskasse keine Kindererziehungszeiten angerechnet. Die Berücksichtigung der Kindererziehungs-zeiten kann allerdings bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Dort kann gegebenenfalls eine Rente aus diesen Zeiten beantragt werden.
Rente wegen Erwerbsminderung:
Wird bei der Rente wegen Erwerbsminderung ein Abschlag vorgenommen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Wird die Rente wegen Erwerbsminderung früher als drei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen, führt das zu einem Abschlag. Die Abschläge betragen 0,3 Prozent für jeden Monat, den man früher als drei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht. Allerdings wird bei einer Rente wegen Erwerbsminderung höchstens ein Abschlag von 10,8 Prozent vorgenommen.
Allerdings bleibt hinzuzufügen, dass bei einem Eintritt der Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres rentensteigernde Zurechnungszeiten berücksichtigt werden.
Was passiert mit meiner Rente wegen Erwerbsminderung, wenn ich die Regelaltersgrenze erreiche?
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Rente wegen Erwerbsminderung von Amts wegen in eine Altersrente umgewandelt. Wurde das landwirtschaftliche Unternehmen verpachtet, so sind die Pachtverträge entsprechend zu verlängern (Laufzeit von mind. 9 Jahren nach Vollendung der Regelaltersgrenze). In diesen Fällen werden die Rentenbezieher von der LAK angeschrieben.
Wurde bei der Rente wegen Erwerbsminderung ein Abschlag vorgenommen, so bleibt dieser auch über die Regelaltersgrenze hinaus bestehen.
Was versteht man unter „Zurechnungszeiten“?
Die Zurechnungszeit führt zu einer Erhöhung der Erwerbsminderungsrente, wenn der Versicherungsfall (Eintritt von Erwerbsminderung) vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten eingetreten ist.
Die Zurechnungszeit beginnt mit Eintritt des Versicherungsfalls und endet bei Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Zurechnungszeit wirkt sich rentensteigernd auf die zu erwartende Rente aus.
Ich kann die Arbeit auf dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr erledigen. Warum bekomme ich trotzdem keine Rente wegen Erwerbsminderung?
Um entscheiden zu können, ob Erwerbsminderung vorliegt, wird von einem unabhängigen Gutachter festgestellt, wie hoch das Restleistungsvermögen des Antragsstellers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist. Das bedeutet, dass vom Gutachter bei seiner Entscheidung auch von der landwirtschaftlichen Tätigkeit abweichende Tätigkeiten/ Berufe zu berücksichtigen sind.
Eine Berufsunfähigkeitsrente wie ehemals (vor dem 01.01.2001) bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse nicht.
Ich bin schon seit Jahren von der Versicherungspflicht zur LAK befreit. Besteht trotzdem die Möglichkeit eine Rente wegen EM zu bekommen?
Eine Voraussetzung für den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung lautet: In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge bezahlt sein. Jedoch kann dieser 5-Jahreszeitraum um Zeiten verlängert werden, in denen z.B. Pflichtbeiträge in einem anderen System der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt wurden. Diese Verlängerungstatbestände sind der Landwirtschaftlichen Alterskasse z.B. mit einem Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung nachzuweisen.
Hinterbliebenenrenten:
Witwenrente: Muss ich das „Sterbevierteljahr“ so wie bei der Deutschen Rentenversicherung gesondert beantragen?
Eine gesonderte Beantragung des Sterbevierteljahres ist bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse nicht nötig. Die an den verstorbenen Leistungsbezieher bezahlte Geldleistung wird trotz der Sterbemitteilung weiter ausbezahlt. Im Sterbevierteljahr sollte der Witwenantrag gestellt werden. Die somit entstehende Überzahlung wird mit der Nachzahlung aus der Witwenrente verrechnet.
Eine andere Bearbeitungsweise ergibt sich jedoch, wenn die Witwe bereits eine eigene Rente bezieht. In diesem Fall wird die Leistung des Verstorbenen zum Ende des Todesmonats beendet. Die Witwenrente wird dann nach Ablauf des Sterbevierteljahres als Nachzahlung ausgezahlt.
Ich habe gleichzeitig Witwen- und Altersrente beantragt, weil dies für mich günstiger ist. Allerdings wurde im ersten Monat nur die Witwenrente überwiesen. Was ist da los?
Renten mit einem Rentenbeginn nach dem 01.04.2004 werden grundsätzlich zum Monatsende ausbezahlt. Stammt die Witwenrente aus einer bisher an den Verstorbenen geleisteten Rente, deren Rentenbeginn vor dem 01.04.2004 lag, so ist sie zum Monatsanfang auszubezahlen. Also einfach abwarten, die Überweisung der Altersrente erfolgt erst zum Monatsende.
Meine Ehefrau ist verstorben. Wie wirkt sich das auf meine Rente aus? Kann ich eine Witwerrente beantragen?
Wenn Sie bisher der alleinige Rentenbezieher (Rente für verheiratete Berechtigte) waren, so ist Ihre Rente ab dem Folgemonat des Todes Ihrer Ehegatten neu zu berechnen (in eine Rente für unverheiratete Berechtigte). Aus diesem Grund ist es wichtig, der Landwirtschaftlichen Alterskassealle Änderungen des Familienstandes zu melden!
Ob ein Anspruch auf Witwerrente bestehen könnte, hängt davon ab, ob Ihre Ehefrau Beiträge zur Landwirtschaftlichen Alterskasse gezahlt hat. Die Gewährung einer Witwenrente auf Grund von zugesplitteten Beitragszeiten (vor dem 01.01.1995) ist ausgeschlossen. Des weiteren muss die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sein. Auf die Wartezeit sind allerdings auch z.B. Zeiten aus anderen Rentenversicherungssystemen anrechenbar. Im Zweifelsfall ist es empfehlenswert kurz bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse anzurufen.
Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung:
Bei der Deutschen Rentenversicherung werden meine Einkünfte aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen voll auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet. Macht es Sinn, auch eine Erwerbsminderungs-Rente bei der LAK zu beantragen, oder wird auch diese gekürzt?
Für den Bereich der Alterssicherung der Landwirte gibt es hinsichtlich dieser Problematik eine gesonderte Regelung. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden bei der Landwirtschaftliche Alterskasse nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.
Wie viel kann ich bei der Rente dazuverdienen?
Bei Bezug einer Altersrente oder Rente wegen Erwerbsminderung nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen grundsätzlich keine Einschränkungen. Bei Renten wegen Erwerbsminderung sind ansonsten die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten (beispielsweise bei Rente wg. voller Erwerbsminderung mtl. 355,00 EUR; darüber hinaus kann nur eine Teilrente bezahlt werden). Bei Hinterbliebenenrenten werden 40 Prozent des den Freibetrag (bei Witwenrente in 2008 mtl. 693,53 überschreitenden Einkommens auf die Rente angerechnet.
Auskünfte und Informationen:
Wann muss ich als Rentenbezieher Beiträge zu einer Krankenkasse bezahlen? Wie hoch sind die Beiträge?
Renten aus der Alterssicherung der Landwirte sind Versorgungsbezüge. Wird die Untergrenze für Beitragspflicht aus Versorgungsbezügen überschritten (2008: 124,25 EUR), so entsteht für den Leistungsbezieher Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse.
Für Bezieher einer Rente der Landwirtschaftlichen Alterskasse ist die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes ihrer Krankenkasse von der Rente abzuführen.
Bleibe ich bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse, wenn ich einen Rentenantrag bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse stelle ?
Falls auch bei der Deutschen Rentenversicherung ein Rentenantrag gestellt wird, kann es durchaus zu einem Wechsel zu einer außerlandwirtschaftlichen Krankenkasse (z. B. AOK) kommen.
Tipp: Grundsätzlich ist zu empfehlen, die Rentenanträge der Deutschen Rentenversicherung und der Landwirtschaftlichen Alterskasse am gleichen Tag zu stellen.
Näheres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Ich habe bei der Deutschen Rentenversicherung eine Klärung meines Versicherungsverlaufs beantragt. Dabei wurde ich aufgefordert, für die Zeit, in der ich auf dem Betrieb meiner Eltern beschäftigt war, Nachweise zu erbringen. Können Sie mir weiterhelfen?
Leider waren die Auszubildenden bzw. Beschäftigten im elterlichen Betrieb früher meistens nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt, sondern ab 01.10.1972 (Inkrafttreten der Landwirtschaftlichen Krankenkasse) nur krankenversicherungspflichtig gemeldet. Erst zum 01.01.1986 wurde die Versicherungspflicht für die ab 02.05.1930 geborenen mitarbeitenden Familienangehörigen bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse eingeführt.
Meine Rente ist sehr niedrig, von was soll ich im Rentenalter leben?
Grundsätzlich stellt die Rente der LAK neben Pachteinkünften, oder einem vertraglich vereinbarten Leibgeding lediglich ein zweites Standbein im Alter dar.
Können Sie Ihren Lebensunterhalt mit Rente, Ihrem sonstigen Einkommen und Vermögen nur mit Mühe bestreiten, so kann die sogenannte „Grundsicherung“ beantragt werden. Sofern Sie einen Antrag auf Leistung der bedarfsorientierten Grundsicherung stellen wollen, können Sie diesen bei Ihrem Rentenversicherungsträger (dazu gehören nicht die landwirtschaftlichen Alterskassen) einreichen. Sind Sie nicht rentenversichert, kann die Leistung auch unmittelbar beim Kreis oder der kreisfreien Stadt beantragt werden.
Was wird von der Rente abgezogen?
Soweit Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner besteht, ist für Bezieher einer Rente der Landwirtschaftlichen Alterskasse die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes ihrer Krankenkasse einschließlich 0,9 v.H. zusätzlicher Beitragssatz von der Rente abzuführen. In der Pflegeversicherung gilt ein bundeseinheitlicher Beitragssatz von 1,7%. Für kinderlose Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung ist ein Aufschlag von 0,25 % zu berücksichtigen.
Die Landwirtschaftliche Alterskasse behält die von den Rentenbeziehern zu entrichtenden Beiträge von der Rente ein und überweist diese an die Kranken- bzw. Pflegekassen.
Muss ich von meiner Rente noch Steuern zahlen?
Die Renten unterliegen ab dem Jahr 2005 mit 50 % der Besteuerung. Das gilt für alle Bestandsrenten, wie auch für die im Jahr 2005 zugegangenen Renten. Der steuerpflichtige Anteil steigt für kommende Rentnerjahrgänge jährlich.
Ob es aber überhaupt zu einer Veranlagung durch das Finanzamt kommt, hängt maßgeblich von den Gesamteinkünften ab. Sie sollten sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.
Ralph Schnell
Stand: Februar 2008