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Hinweise zum Ausfüllen der Rentenantragsformulare:

  • Die Anlagen A und B sind zu jedem Rentenantrag mit auszufüllen

  • Zum Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung sind immer zusätzlich die Anlagen I und K zu verwenden

  • Zum Antrag auf Hinterbliebenenrente ist immer zusätzlich die Anlage P auszufüllen

  • Zu den Rentenanträgen für Landwirte und Ehegatten sind bezüglich der Abgabe des land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens die Anlagen C und D ggfs. E zu verwenden.
    Soll von der Landw. Alterskasse zunächst nur geprüft werden, ob eine Erwerbsminderung vorliegt und die Abgabe erst nach Feststellung der Erwerbsminderung erfolgen, ist zunächst zur Abgabe des Unternehmens nur die Anlage H auszufüllen.
    Die Erklärung über das Ausscheiden aus dem landwirtschaftlichen Unternehmen (Anlage G) ist immer erforderlich, wenn eine Abgabe an den Ehegatten erfolgen soll.

  • Die Anlagen L, M, O, P, R und S sind grundsätzlich nur auf Verlangen der Landw. Alterskasse auszufüllen

Der "Rentenantrag - Altersrente für Ehegatte" ist nur dann zu verwenden, wenn der andere Ehegatte bereits Rente bezieht oder zum gleichen Zeitpunkt Rente beantragt.

Rentenanträge können auch mittels des vom Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen entwickelten Antragserfassungsprogramms erstellt werden. Dieses Programm und das dazugehörige Handbuch kann aus dem Internet unter

 www.lsv.de

heruntergeladen werden.

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