Bei Landmaschinen - Sicherheit selbstverständlich?
Mit dem CE-Zeichen muss Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sein. Davon gehen landwirtschaftliche Unternehmer aus. Das entspricht auch der Rechtsauffassung in der europäischen Gemeinschaft.
Was aber ist, wenn sich Futtermischwagen, Trocknungsanlage, Fütterungsautomat oder Rückefahrzeug als offensichtlich mängelbehaftet erweisen - zudem die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und Familienangehörigen gefährden? Muss dann der Landwirt für die notwendige Sicherheit sorgen?
Die Antwort lautet eindeutig: JA!
Wenn Hersteller ihrer Pflicht nicht nachkommen, sichere Produkte in Verkehr zu bringen, muss der Betreiber (= landwirtschaftliche Unternehmer) dafür sorgen, dass diese Produkte
- nachträglich sicher gemacht werden oder
- ein sicherer Betrieb auf andere Weise sichergestellt wird oder
- das nicht sichere Produkt auf Kosten des Herstellers nachgebessert wird.
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Die Varianten A) und C) hören sich sehr ähnlich an, unterscheiden sich jedoch in zwei Punkten wesentlich: Bei Variante A) trägt der landwirtschaftliche Unternehmer die Kostenverpflichtung und das Haftungsrisiko. Variante C) besticht dagegen dadurch, dass Kosten und Haftung beim Hersteller/Lieferanten bleiben. Diese Option eröffnet dem Landwirt die Verpflichtungserklärung, die er sich vom Händler oder Hersteller beim Kauf einer Maschine oder Anlage unterschreiben lässt.
Die nebenstehende Verpflichtungserklärung lässt sich durch Anklicken als PDF-Datei herunterladen. |
Wer Zweifel an der Sicherheit einer Maschine hat, wendet sich am Besten an seine Berufsgenossenschaft (für Landshut: Telefon: 0871/696-282 oder -280; Fax: 0871/696-9499; E-Mail: praev@landshut.lsv.de, für Augsburg: Tel. 0821/4081-0; Fax: 0821/4081-40499; E-Mail: praev@augsburg.lsv.de).
Dort erhält er kostenlos Auskunft, Beratung und wenn notwendig auch einen Mängelbericht.
Wenn viele Landwirte von ihrem Recht auf eine unterschriebene Verpflichtungserklärung Gebrauch machen, wird in Zukunft Sicherheit auch bei Landmaschinen selbstverständlich sein.
