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Pflanzenschutzmittel sicher und vorschriftsmäßig aufbewahren!

Pflanzenschutzmittel sind Gefahrstoffe und brauchen im landwirtschaftlichen Betrieb einen geeigneten Aufbewahrungsort. Hier bieten sich zwei Möglichkeiten an: Der Gefahrstoffschrank oder der Gefahrstoffraum.

Folgendes ist bei der Lagerung von Pflanzenschutzmittel zu beachten:

  • Unter sicherem Verschluss lagern - für Kinder unzugänglich.
  • Lagerstätte fernhalten, wo sich ständig Personen aufhalten.
  • Lagerstätte nicht in der Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln einrichten.
  • Kühl und trocken aufbewahren.
  • Flüssige Stoffe in Auffangwanne lagern.
  • Beachtung von Zusammenlagerungsverboten.
  • Kennzeichnung der Lagerstätte "Gefahrstoffe".
  • Bei der Handhabung persönliche Schutzausrüstung verwenden.

Gefahrstoffschrank

Gefahrstoffschrank

 

 

Was kann der Landwirt dazu noch beitragen?

  • Nicht in Gefäße umfüllen, die mit Nahrungsmittel zu verwechseln sind.
  • Keine Ansammlung von leeren Kanistern (in Sammelstelle abgeben).
  • Restmenge gering halten.
  • Schlüssel für Gefahrstoffraum und Gefahrstoffschrank sicher aufbewahren.
  • Anforderung des Sicherheitsdatenblattes vom Händler.
  • Erstellen von Betriebsanweisungen.
  • Behälter stets gründlich reinigen.
  • Übersichtliche und ordentliche Aufbewahrung.
  • Lesen der R- und S-Sätze.
  • Für Be- und Entlüftung sorgen.
  • Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung.

Bitte beachten Sie diese Punkte!

Und noch ein Tipp: Halten Sie wichtige Telefonnummern bereit!

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