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Abbruchgebäude verschenkt - Haftungs-Risiko eingekauft

Wer alte Gebäude wie Scheunen oder Stadel zum Abbrechen an andere verschenkt, handelt sich leicht ein unkalkulierbares Risiko ein.

Beim Abbrechen von Gebäuden durch Laien ereignen sich schwere und schwerste Unfälle - das beweisen die Unfallstatistiken der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBGen).

Und der Eigentümer oder Pächter des Grundstücks auf dem das Abbruchgebäude steht, ist immer mit in der Haftung, wenn es zu Sach- oder Personenschäden kommt.

Deshalb empfehlen die Baufachleute der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften:

  • Abbrucharbeiten immer mit Technikeinsatz - z. B. Bagger und Lader - durchführen.
  • Arbeiten in der Höhe nur durchführen, wenn für Sicherungen gegen Absturz nach innen (mittels Auffangnetz) und außen (mit Fanggerüst) gesorgt ist.
  • Für eine wirksame Staubbindung mittels Sprühwasserversorgung sorgen - das vermeidet auch Ärger mit den Nachbarn.
  • Nur fachlich geschultes Personal für Abbrucharbeiten einsetzen - z. B. Zimmerer und andere Baufacharbeiter.
  • Am Besten den Abbruch an eine Fachfirma/Baufirma vergeben. Hier gilt: Die Billigsten sind nicht unbedingt die Besten.
  •  Allen am Abbruch Beteiligten Helme, Schutzbrillen, Staubschutzmasken, Handschuhe und Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen.
  • Alle Beteiligten vor Beginn der Arbeiten unterweisen.
  • Haftpflichtversicherung vorm Abbruch überprüfen (lassen).
 
Ausriss
Kleine Anzeige mit großem Haftungsrisiko -
wenn die Falschen zum Abbrechen kommen und Fehler machen
 

Wer sicher gehen will, dass er beim Abbrechen nichts falsch macht oder übersieht, kann sich kostenlos bei der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beraten lassen.

 

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