Sie sind hier:
Prävention
Tipps zur Unfallverhütung
Bauliche Anlagen
Abbruchgebäude verschenkt - Haftungs-Risiko eingekauft
Wer alte Gebäude wie Scheunen oder Stadel zum Abbrechen an andere verschenkt, handelt sich leicht ein unkalkulierbares Risiko ein.
Beim Abbrechen von Gebäuden durch Laien ereignen sich schwere und schwerste Unfälle - das beweisen die Unfallstatistiken der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBGen).
Und der Eigentümer oder Pächter des Grundstücks auf dem das Abbruchgebäude steht, ist immer mit in der Haftung, wenn es zu Sach- oder Personenschäden kommt.
Deshalb empfehlen die Baufachleute der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften:
|
![]() Kleine Anzeige mit großem Haftungsrisiko - wenn die Falschen zum Abbrechen kommen und Fehler machen |
Wer sicher gehen will, dass er beim Abbrechen nichts falsch macht oder übersieht, kann sich kostenlos bei der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beraten lassen.
