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Aufgaben

Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften

  • helfen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern,
  • dazu führen sie Besichtigungen und Beratungen sowie Unfalluntersuchungen zur Ermittlung von Unfallursachen durch,
  • bieten Seminare, Schulungen und Thementage (z.B. Waldseniorentage) an,
  • werben in Vorträgen, über die Presse, Rundfunk und Fernsehen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz,
  • fördern Ausbildungsmaßnahmen für die Erste Hilfe,
  • beteiligen sich an Ausstellungen und Messen mit Lehrschauen und sicherheitstechnischen Messekommissionen und
  • arbeiten mit allen in Betracht kommenden Stellen zur Förderung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zusammen.
     

Betriebsbesichtigungen

Die Außendienstmitarbeiter führen Betriebsbesichtigungen und Beratungen durch. Dabei werden Sicherheitsmängel und Gesundheitsgefährdungen aufgezeigt und betriebs- und arbeitswirtschaftliche Lösungen und Maßnahmen besprochen und dokumentiert. Ziel der Besichtigung unf Beratung ist der sichere Betrieb, der gesunde Arbeitsplatz, und das gesunde Lebensumfeld.
  

Unfalluntersuchungen

Bei schweren Arbeitsunfällen und zu Unfallschwerpunkten werden Unfalluntersuchungen durchgeführt.

Sie dienen dazu

  • den genauen Unfallhergang festzustellen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Situation herzuleiten,
  • Haftungsfragen zu klären und Regressverfahren einzuleiten,
  • allgemeingültige Aussagen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit mit Praxisbezug zu erarbeiten,
  • weiterführende Maßnahmen, z.B. zur Wiederherstellung der psychischen Gesundheit einzuleiten und zu gewährleisten.
      

Schulungskurse

Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung bietet eine Vielzahl von Schulungskursen und Seminaren an, in denen die Land- und Forstwirte sowie die Bäuerinnen ihre Kenntnisse in sicheren Arbeitstechniken verbessern und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz kenne lernen können.
 

Beratungen

Oftmals wird die Beratung gewünscht, z.B. wenn Umbauten im Unternehmen anstehen, Maschinen und Geräte beschafft werden sollen. Bei Beratungen auf den Betrieben werden gleichzeitig mit der Beratung Betriebsbesichtigungen durchgeführt.

Neben der individuellen Beratung des Unternehmers steht der Technische Aufsichtsdienst (TAD) der LBGen auch bei örtlichen Versammlungen und Veranstaltungen mit Info- und Beratungsständen für die Kunden zur Verfügung.


Sichere Maschinen auch nach Schaffung des EG-Binnenmarktes

Am 1.1.1993 traten staatliche Vorschriften in Kraft, mit denen EG-Richtlinien, die Bau und Ausrüstung von Maschinen und Anlagen zum Inhalt haben, in nationales Recht umgesetzt werden. Danach müssen die in der EG in Verkehr kommenden Maschinen den "grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen" der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) entsprechen.

Diese Maschinen sind mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Mit dieser Kennzeichnung und durch eine mitgelieferte Übereinstimmungserklärung bestätigt der Maschinenhersteller das Einhalten der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.

Viele Landtechnikhersteller erfüllen die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Land- und Forstmaschinen nicht. Grund dafür ist die mangelhafte Kenntnis der Anforderungen und Normen und die wenig Qualität gesicherte Umsetzung bei Konstruktion und Bau.

Deshalb sollten sich die Käufer neuer Maschinen, Geräte und Anlagen mit einer Verpflichtungserklärung gegen spätere finanzielle Nachteile und gegen mögliche haftungsrechtliche Folgen schützen.

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