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Mitgliedschaft / Beitrag
Landwirtschaftliche Krankenkasse
Informationen für den Arbeitgeber
Insolvenzgeldumlage
Die Umlage ist monatlich mit dem Beitragsnachweis der Gesamtsozialversicherungsbeiträge unter der Beitragsgruppe "0050" bzw. "Inso" zu melden und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Die Insolvenzgeldumlage ist vom Arbeitgeber alleine zu zahlen. Berechnungsgrundlage ist das rentenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt.
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Beitragssätze und Werte