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Informationen für den Arbeitgeber

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben (LKK NOS) ist eine gesetzliche Zuweisungskasse und darf versicherungspflichtig Beschäftigte nur unter den vom Gesetzgeber geregelten Voraussetzungen versichern.

Sofern für die bei Ihnen beschäftigten Mitglieder der LKK volle Beitragspflicht zur Krankenversicherung besteht, ist für die Berechnung der Beiträge, der vom Gesetzgeber festgelegte Beitragssatz heranzuziehen.

Am Umlageverfahren nimmt die LKK nicht teil. Sofern es sich bei Ihnen um einen umlagepflichtigen Betrieb handelt, sind die Umlagebeiträge an eine wählbare Krankenkasse, die am Umlageverfahren teilnimmt, abzuführen.

  •  Maschinelles Meldeverfahren

Seit 01.01.2006 ist das maschinelle Meldeverfahren vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass alle Meldungen zur Sozialversicherung und Beitragsnachweise nicht mehr manuell abgegeben werden dürfen, sondern mittels Datenübertragung oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen an die zuständige Einzugstelle zu übermitteln sind.

Arbeitgeber die kein Steuerbüro beauftragt haben bzw. über kein maschinelles Abrechnungsprogramm verfügen, können das kostenfreie Programm sv.net verwenden. Mittels dieser Ausfüllhilfe können sowohl Meldungen als auch Beitragsnachweise einfach über das Internet abgegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie unter

sv.net

http://www.datenaustausch.de/

  • Übermittlung des Beitragsnachweises

Um die Beiträge im Lastschriftverfahren termingerecht einziehen zu können, muss der Beitragsnachweis zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge unserer Krankenkasse vorliegen

.

  • Weitere Informationen:

Fälligkeit der GSV-Beiträge

Beitragsnachweis

Datenbaustein Unfallversicherung

Insolvenzgeldumlage

Gleitzonenregelung

Beitragssätze und Werte

Vergabe einer Betriebsnummer

Landwirtschaftliche Unternehmer in einem Beschäftigungsverhältnis

Mitarbeitende Familienangehörige und Azubis

Rentner und Familienversicherte in einem Beschäftigungsverhältnis

Freiwillige Mitglieder in einem Beschäftigungsverhältnis

Studenten in einem Beschäftigungsverhältnis

Geringfügig Beschäftigte

Besonderheiten beim Meldeverfahren

Kassendaten

Formulare

Fragen und Antworten

 

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