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Landwirtschaftliche Krankenkasse
Informationen für den Arbeitgeber
Gleitzonenregelung
Für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn von 400,01 € bis 800,00 € errechnet sich der Arbeitnehmeranteil nicht aus dem tatsächlichen Bruttolohn, sondern aus einem reduzierten Entgelt, das nach einer vom Gesetzgeber festgelegten Formel errechnet wird. Die Gleitzonenregelung gilt nicht für Auszubildende. Bei Entgeltmeldungen vom Arbeitgeber ist das reduzierte beitragspflichtige Entgelt zu melden.
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