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Geringfügig Beschäftigte

Sozialversicherungsfrei bleiben Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt bis zu 400,00 EUR monatlich.

Ist eine Beschäftigung als geringfügig entlohnte versicherungsfrei, sind vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Im Übrigen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Pauschalsteuer zu zahlen. Zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen keine Pauschalbeiträge an. Für den Einzug der Beiträge und für die Meldungen ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 45115 Essen, zuständig. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erhält auch sämtliche Meldungen für kurzfristig Beschäftigte.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.minijob-zentrale.de oder beim Service-Center der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter der Telefonnummer 01801 200 504.

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