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Mitgliedschaft / Beitrag
Landwirtschaftliche Krankenkasse
Informationen für den Arbeitgeber
Geringfügig Beschäftigte
Sozialversicherungsfrei bleiben Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt bis zu 400,00 EUR monatlich.
Ist eine Beschäftigung als geringfügig entlohnte versicherungsfrei, sind vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Im Übrigen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Pauschalsteuer zu zahlen. Zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen keine Pauschalbeiträge an. Für den Einzug der Beiträge und für die Meldungen ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 45115 Essen, zuständig. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erhält auch sämtliche Meldungen für kurzfristig Beschäftigte.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.minijob-zentrale.de oder beim Service-Center der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter der Telefonnummer 01801 200 504.