Datenbaustein Unfallversicherung
Die Betriebsprüfungen für die Unfallversicherung erfolgen zusammen mit den Prüfungen des Gesamtsozialversicherungsbeitrages durch die Prüfdienste der Rentenversicherung. Basis für die Prüfungen sind die vom Arbeitgeber übermittelten Meldungen zur Sozialversicherung. Deshalb wurde das Meldeverfahren um den „Datenbaustein Unfallversicherung“ erweitert. Diese Daten sind künftig bei allen Entgeltmeldungen (z.B. Jahres- oder Abmeldungen) mitzuliefern.
Da die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften die Beiträge nicht nach dem Arbeitsentgelt berechnen bzw. die landwirtschaftlichen Krankenkassen die Betriebsprüfungen für die bei ihr versicherten mitarbeitenden Familienangehörigen selbst vornehmen, sind bei Meldungen an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft folgende Angaben zu machen:
| UV-Grund: | A08 |
| Betriebsnummer : |
87108525 |
Weitere Angaben (Mitgliedsnummer, beitragspflichtiges Entgelt, Arbeitsstunden, Gefahrtarifstelle, Betriebsnummer Gefahrtarif) müssen nicht gemeldet werden.