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Beitragszuschüsse für Befreite

Landwirtschaftliche Unternehmer, die unwiderruflich von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung befreit sind, erhalten auf Antrag ab Beginn der Rente der Alterssicherung der Landwirte, frühestens vom Tag der Antragstellung an, einen Beitragszuschuss für ihre private Krankenversicherung zu Lasten des Bundes.

Für die Auszahlung des Zuschusses ist die landwirtschaftliche Krankenkasse zuständig, die die Befreiung ausgesprochen hat.

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