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Steuerliche Behandlung der Beiträge

Beiträge zur Alterskasse sind in einem bestimmten Umfang steuerlich absetzbar.

Wer einen Zuschuss zum Beitrag erhält, kann nur den nach Abzug des Zuschus­ses verbleibenden Teil, also den von ihm tatsächlich zu zahlenden Beitrag, steu­erlich absetzen.

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