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Mitarbeitender Familienangehöriger

Pflichtversichert sind alle hauptberuflich in dem landwirtschaftlichen Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen. Mitarbeitende Familienangehörige sind Verwandte bis zum dritten Grade und Verschwägerte bis zum zweiten Grade sowie Pflegekinder eines landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten, die in deren landwirtschaftlichen Unternehmen hauptberuflich tätig sind. Unter bestimmten Voraus­setzungen können auch Verwandte des eingetragenen Lebenspartners eines Landwirts als mitarbeitende Familien­an­ge­hörige versichert sein.

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