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Mitgliedschaft / Beitrag
Landwirtschaftliche Alterskasse
Mitgliedschaft
Kreis der versicherten Personen
Ehegatte eines Landwirts
Versicherungspflichtig ist auch der Ehegatte eines Landwirts, es sei denn, die Ehegatten leben dauernd getrennt oder der Ehegatte des Landwirts ist voll erwerbsgemindert (die volle Erwerbsminderung muss jedoch unabhängig von der Arbeitsmarktlage bestehen). Unerheblich ist, ob der Ehegatte im Unternehmen mitarbeitet oder am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt ist.