Aktuelles Leistungen Mitgliedschaft / Beitrag Prävention Service/Formulare Publikationen Gesundheitsangebote Zusatzversicherungen
Sie sind hier: Mitgliedschaft / Beitrag Landw. Berufsgenossenschaft Beitrag

Zusatzversicherung

Die Geldleistungen (Verletztengeld, Übergangsgeld, Renten) werden für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner sowie für die im Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitenden Familienangehörigen ohne Arbeitsvertrag nach gesetzlich festgesetzten Jahresarbeitsverdiensten berechnet. Für landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Ehepartner beträgt dieser seit 1. Juli 2011 11.201,81 Euro. Dabei ist berücksichtigt, dass den Unternehmern auch nach einem schweren Unfall noch Einkünfte aus der Landwirtschaft verbleiben. In vielen Fällen kann der Einkommensverlust nach einem Arbeitsunfall aber durch die vergleichsweise geringen Geldleistungen nicht ausgeglichen werden. Auf freiwilliger Basis kann deshalb ein höherer Jahresarbeitsverdienst zusätzlich versichert werden.

[Druckversion] [Startseite] [Übersicht]
© 2012 Landwirtschaftliche Sozialversicherung Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Website? Schreiben Sie an LSV@landshut.lsv.de