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Landw. Berufsgenossenschaft
Mitgliedschaft
Unternehmensbestandteile und Zusammenschlüsse
Zu den landwirtschaftlichen Unternehmen gehören auch folgende Bestandteile oder Zusammenschlüsse:
- Hilfsunternehmen. Das sind gewerbliche Unternehmen, die jedoch zusammen mit dem landwirtschaftlichen Unternehmen in einer Unternehmenseinheit geführt werden und einer überwiegend landwirtschaftlichen Zweckbestimmung dienen.
- Nebenunternehmen. Das sind gewerbliche Unternehmen, die ein landwirtschaftlicher Unternehmer neben seiner Landwirtschaft, aber im Zusammenhang mit ihr unterhält. Dazu gehören besonders Unternehmen, die ganz oder hauptsächlich dazu bestimmt sind,
- Erzeugnisse der Landwirtschaft des Unternehmers zu be- oder verarbeiten,
- Bedürfnisse der Landwirtschaft zu befriedigen,
- Bodenbestandteile von Grundstücken zu gewinnen oder zu verarbeiten.
- Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen, gleichgültig in welcher Rechtsform, wie beispielsweise Forstbetriebsgemeinschaften, Maschinen- und Betriebshelferringe.
- Landwirtschaftliche Nebenunternehmen mit einer Größe von mehr als 5 ha sowie Nebenunternehmen des Wein-, Garten- und Tabakbaues und anderer Spezialkulturen in einer Größe von mehr als 0,25 ha, wenn diese Unternehmen Bestandteile eines nicht landwirtschaftlichen Unternehmens sind.