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Unternehmensbestandteile und Zusammenschlüsse

Zu den landwirtschaftlichen Unternehmen gehören auch folgende Bestandteile oder Zusammenschlüsse:

  • Hilfsunternehmen. Das sind gewerbliche Unternehmen, die jedoch zusammen mit dem landwirtschaftlichen Unternehmen in einer Unternehmenseinheit geführt werden und einer überwiegend landwirtschaftlichen Zweckbestimmung dienen.
  • Nebenunternehmen. Das sind gewerbliche Unternehmen, die ein landwirtschaftlicher Unternehmer neben seiner Landwirtschaft, aber im Zusammenhang mit ihr unterhält. Dazu gehören besonders Unternehmen, die ganz oder hauptsächlich dazu bestimmt sind,
    • Erzeugnisse der Landwirtschaft des Unternehmers zu be- oder verarbeiten,
    • Bedürfnisse der Landwirtschaft zu befriedigen,
    • Bodenbestandteile von Grundstücken zu gewinnen oder zu verarbeiten.
  • Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen, gleichgültig in welcher Rechtsform, wie beispielsweise Forstbetriebsgemeinschaften, Maschinen- und Betriebshelferringe.
  • Landwirtschaftliche Nebenunternehmen mit einer Größe von mehr als 5 ha sowie Nebenunternehmen des Wein-, Garten- und Tabakbaues und anderer Spezialkulturen in einer Größe von mehr als 0,25 ha, wenn diese Unternehmen Bestandteile eines nicht landwirtschaftlichen Unternehmens sind.

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