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Hausarztvertrag

Der LKK-Hausarztvertrag in Bayern

Gesundheitsversorgung aus einer Hand - davon können Sie nur profitieren!

Ein wesentliches Element zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ist die Koordination der ärztlichen Behandlung. Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen in Bayern haben deshalb mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns einen Hausarztvertrag abgeschlossen. Unter dem Motto "Der Hausarzt als Lotse" bieten die LKKen in Bayern die hausarztzentrierte Versorgung an. Der Hausarzt koordiniert die gesamte medizinische Versorgung mit dem Ziel, die Abstimmung zwischen Haus- und Fachärzten zu optimieren und Fehlbelegungen im Krankenhaus zu vermeiden. 
Die LKKen in Bayern und Ihr Hausarzt empfehlen deshalb den Beitritt zu diesem Hausarztvertrag.

Nutzen Sie die Vorteile der hausarztzentrierten Versorgung!

  • Sie sparen die Praxisgebühr 
    Sie sparen bis zu 40 Euro im Jahr und profitieren zugleich von den Vorteilen des neuen Hausarztmodells.
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen 
    Sie vermeiden unnötige Doppeluntersuchungen und damit auch unnötige gesundheitliche Belastungen (zum Beispiel durch mehrfaches Röntgen).
  • Verbesserung der Therapiequalität 
    Alle Behandlungsschritte werden von Ihrem Hausarzt zentral gesteuert.
  • "VIP-Service" bei Ihrem Hausarzt
    Zum Beispiel durch verkürzte Wartezeiten oder durch verlängerte Sprechstundenzeiten oftmals auch abends und an Samstagen.
  • Optimale medizinische Versorgung 
    Ihr Hausarzt als kompetenter Lotse steuert und koordiniert Ihre medizinische Versorgung.
  • Sicherheit bei der Behandlung 
    Die Gefahren unkoordinierter und deshalb oft auch gefährlicher Medikamenteneinnahme werden ebenso reduziert wie überflüssige Krankenhausaufenthalte.
  • Direkter Zugang zu Frauen-, Augenärzten und Psychotherapeuten möglich
    Ohne Überweisung können Sie den Frauen-, Augenarzt oder einen Psychotherapeuten aufsuchen. In diesem Fall ist allerdings die Praxisgebühr von 10 Euro zu entrichten.

Das ist wichtig:

  • Die Teilnahme der Versicherten am Hausarztvertrag ist freiwillig.
  • LKK-Versicherte können ab Vollendung des 18. Lebensjahres teilnehmen.
  • Eingeschriebene LKK-Versicherte sollen grundsätzlich zuerst Ihren Hausarzt aufsuchen. Er berät und überweist bei Bedarf.
  • Ist der gewählte Hausarzt im Urlaub, muss ein anderer Hausarzt aufgesucht werden. Dieser sollte nach Möglichkeit ebenfalls am Hausarztvertrag teilnehmen.
  • Wenn ohne Überweisung ein anderer Arzt aufgesucht wird, ist diesem der Hausarzt zu benennen.
  • Als LKK-Versicherter sind Sie zunächst zwölf Monate an Ihre Wahl gebunden. Ihre Teilnahme verlängert sich danach automatisch.
  • Sofern Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr daran teilnehmen möchten, ist dies der LKK schriftlich mitzuteilen.

Haben Sie Interesse? 
Dann handeln Sie jetzt!

  • Sprechen Sie mit dem Hausarzt Ihres Vertrauens über das Hausarztprogramm der LKK.
  • Füllen Sie die Teilnahmeerklärung gemeinsam mit der Hausarzt-Praxis aus. Diese sendet anschließend die Teilnahmeerklärung an die LKK.
  • Von Ihrer LKK erhalten Sie dann eine Bestätigung und die Hausarztkarte, die Sie von der Praxisgebühr befreit.

    pdf_klein Teilnahmeerklärung zur hausarztzentrierten Versorgung

Für weitere Auskünfte stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung! Rufen Sie uns an!

Telefon: (0871) 696-343

 

 

 

 

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