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Tagegeld

LKK ZUSATZVERSICHERUNGEN - TAGEGELD

Wollen Sie im Krankheitsfall Ihr Einkommen weiter absichern? Oder wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden, die Mehrkosten für ein Telefon oder einen Fernseher erstattet bekommen? Wir haben die richtigen Tarife für Sie.

LKK-TAG ... finanzielle Sicherheit für Selbstständige

Mit der individuellen Krankentagegeldversicherung LKK-TAG können Sie Ihre finanziellen Risiken abdecken, die als Folge längerer Erkrankungen entstehen können.

  • unbegrenzte Leistungsdauer bei völliger Arbeitsunfähigkeit

  • steuerfreie Leistungen - auch für Sonn- und Feiertage

  • flexible Wahl des Leistungsbeginns

Voraussetzungen

  • Versicherungsfähig sind:
    - selbstständig oder gewerblich Tätige
    - GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung am Stammkapital von mind. 50%)
    die ein regelmäßiges Einkommen erzielen und ihr Einkommen bei einer Steuerbehörde in der Bundesrepublik Deutschland versteuern.

  • Auszahlung des Krankentagegeldes je Tag der fortdauernden, ärztlich festgestellten, völligen Arbeitsunfähigkeit (einschließlich Sonn- und Feiertage).

  • Leistungsbeginn kann je nach Tarifstufe festgesetzt werden, ab dem 15., 22., 29. oder 43. Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit (Karenzzeit).

  • Keine Begrenzung der Leistungsdauer, solange völlige Arbeitsunfähigkeit besteht. Danach Übergangsgeld in Höhe der Hälfte des Krankentagegeldes bei Arbeitsunfähigkeit von mind. 50 % und medizinisch angezeigter teilweiser Berufstätigkeit für max. 28 Tage.

  • Anpassung des Krankentagegeldes an die Entwicklung des Nettoeinkommens ohne neue Gesundheitsprüfung und Wartezeiten (Voraussetzung: versichertes Tagegeld von mindestens 25 EUR).

Praxis-Tipp: Bei Veränderungen des Nettoeinkommens kann eine Anpassung der Absicherung ohne Wartezeiten und Risikoprüfung erfolgen, wenn der Antrag innerhalb einer 2-Monats-Frist nach Änderung des Nettoeinkommens gestellt wird und die Erhöhung mit dem Antrag nachgewiesen wird (Steuerbescheid vor und nach der Erhöhung).

Einreichungsfrist: Zum Erhalt der vollen Leistung reichen Sie bitte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unbedingt vor dem Ende der Karenzzeit bei der Versicherungskammer Bayern ein.

Wartezeiten gemäß § 3 AVB/KT

Allgemeine Wartezeit:  3 Monate 
Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie:  8 Monate 

Beitragsrechner: Hier errechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag

Tarifauszüge: Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.




LKK-KHT ... für die Extras im Krankenhaus

Stationäre Aufenthalte im Krankenhaus bringen immer finanzielle Mehrbelastungen mit sich. Die individuelle Lösung LKK-KHT hilft Ihnen, diese Mehrbelastungen aufzufangen.

  • Tagegeld ab dem ersten Tag im Krankenhaus

  • unbegrenzte Laufzeit der Leistungen

Die Leistungen im Einzelnen:

  • Bis zu 150 EUR täglich zur freien Verwendung.

  • Bei stationärem Aufenthalt:
    - zur Absicherung von gesetzlichen Zuzahlungen
    - für Mehrkosten für Verpflegung, eigenen Fernseher oder Telefon im Zimmer
    - zur Einstellung einer Haushaltshilfe etc.

  • Zahlung des Krankenhaustagegeldes in der versicherten Höhe für jeden vollen Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen anerkannten Krankenhaus.

  • Zahlung der Hälfte des versicherten Krankenhaustagegeldes bei psychotherapeutischer und psychosomatischer stationärer Behandlung.

Praxis-Tipp: Vorlage einer Bescheinigung des Krankenhauses über Dauer und Diagnose der stationären Krankenhausbehandlung nach Behandlungsabschluss.

Tägliche Höchstversicherungssumme

  • mit einer weiteren Zusatzversicherung bei der Versicherungskammer Bayern (nicht jedoch Auslandsreise-Krankenversicherung und Krankentagegeldtarife):
    - Erwachsene: 120 EUR
    - Kinder/Jugendliche: 60 EUR

  • ohne Zusatzversicherung bei der Versicherungskammer Bayern:
    - Erwachsene: 60 EUR
    - Kinder/Jugendliche: 30 EUR

Sonstige Tarifbedingungen

  • Möglichkeit zur Anpassung des vereinbarten Krankenhaustagegeldes an die Kostenentwicklung:
    - erstmals nach Ablauf von zwei vollen Kalenderjahren seit Versicherungsbeginn, danach in zweijährigen Abständen.

  • Voraussetzung: Erhöhung der Krankenhaus- und Operationskosten im Gesamtbestand des Versicherers innerhalb dieses Zeitraumes. Maßgebend sind die jeweils auf einen Tag bezogenen durchschnittlichen stationären Heilbehandlungskosten.

  • Krankenhaustagegeld kann pro Person bis zu einem Betrag von 120 EUR täglich angepasst werden, wenn ein Krankenhaustagegeld von mindestens 25 EUR versichert ist.

Wartezeiten gemäß § 3 AVB/KK

Allgemeine Wartezeit:  3 Monate 
Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung/ -ersatz und Kieferorthopädie:  8 Monate 

Höchstaufnahmealter: 70 Jahre

Ab Alter 65: Vorlage eines allgemeinen ärztlichen Zeugnisses

Beitragsrechner: Hier errechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag

Tarifauszüge: Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.




Bei allgemeinen Fragen zum Vertrag oder den Leistungsinhalten können Sie sich an die LKK-Kunden-Hotline der Versicherungskammer Bayern wenden:
Tel. 0 89 / 21 60 - 88 88
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

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