Ambulant
LKK ZUSATZVERSICHERUNGEN - AMBULANT
Vier ambulante Zusatzversicherungen sind maßgeschneidert für Ihre individuellen Bedürfnisse entwickelt worden. Sie können diese kombinieren und erreichen damit neben dem Schutz der LKK eine optimale Absicherung.
LKK-ZG ... der günstige Rundum-Schutz
Die Leistungen im Einzelnen:
Zahnersatz
-
20% der Kosten für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) bis zur Höhe der Beträge, die der Erstattung der LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben zugrunde liegen.
-
Leistungen aus einem Betrag bis zu 1.000 EUR der erstattungsfähigen Kosten in den ersten beiden Kalenderjahren.
-
Erhöhung der Leistung auf insgesamt 2.000 EUR im dritten Kalenderjahr.
-
Begrenzungen entfallen:
- ab dem vierten Kalenderjahr
- bei unfallbedingten Aufwendungen. -
Voraussetzung: Vorleistung der LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben.
-
Nicht erstattungsfähig sind:
- Kosten, die über diese Leistungen hinausgehen
- Leistungen für Kieferorthopädie.
Praxis-Tipp: Reichen Sie vor Behandlungsbeginn sowohl der LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben als auch der Versicherungskammer Bayern einen detaillierten Heil- und Kostenplan ein. Sie wissen dann vorab, mit welchem Zuschuss Sie jeweils rechnen können.
Brillen/Kontaktlinsen
Für Versicherte mit Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen gegenüber der LKKNiederbayern/Oberpfalz und Schwaben:
-
80% der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen aus einem Rechnungsbetrag von insgesamt 310 EUR je Kalenderjahr, abzüglich der Leistungen der LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben.
-
Kürzung des Erstattungsbetrages bei Abrechnung einer Brillenfassung um 10 EUR.
-
Voraussetzung: Vorleistung der LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben.
Für Versicherte ohne Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen gegenüber der LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben:
-
80% der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen aus einem Rechnungsbetrag von insgesamt 310 EUR je Kalenderjahr, abzüglich 25 EUR.
-
Kürzung des Erstattungsbetrages bei Abrechnung einer Brillenfassung um 10 EUR.
Praxis-Tipp: Auf der Rechnung müssen Gläser und Fassung einzeln aufgeführt sein.
Auslandsreisen
-
100% der Kosten, abzüglich der Leistungen der LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben, bei unvorhergesehener Erkrankung und Unfällen
-
Leistung je Reise bis zu einer Dauer von 2 Monaten.
-
Für Auslandsreisen, die zum Zwecke einer Heilbehandlung unternommen werden, besteht kein Versicherungsschutz.
-
24-Stunden-Notruf-Service, weltweit.
Praxis-Tipp: Bei einem Notfall im Ausland hilft die Service-Hotline (+49)892160-6262 rund um die Uhr.
Reha-Tagegeld
-
5,20 EUR Tagegeld für stationäre Rehabilitationsbehandlungen in entsprechenden Einrichtungen bei Leistung der LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben, der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder der Deutschen Rentenversicherung.
Praxis-Tipp: Vorlage einer Bescheinigung der Reha-Einrichtung nach Behandlungsabschluss über Dauer und Diagnose der stationären Reha-Behandlung. Vorlage einer Bescheinigung wer Reha-Träger ist (DRV, LAK).
Wartezeiten gemäß § 3 AVB/KK
Sehhilfen: 3 Monate
Zahnersatz: 8 Monate
Reha-Behandlung: 3 bzw. 8 Monate
Auslandsreise: keine
Unfall: keine
Versicherungsbeschränkungen
Kein Versicherungsabschluss möglich ab vier fehlenden Zähnen (bestehenden Lücken).
Höchstaufnahmealter: 70 Jahre
Beitragsrechner: Hier errechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag
Tarifauszüge: Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife
LKK-ZahnPlus + LKK-ZahnPlus61 ... das PLUS für Zähne, Augen und auf Reisen
Die Leistungen im Einzelnen:
Zahnersatz und Implantate
-
40% der erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) und Inlays, Onlays und Implantate.
-
In den ersten drei Kalenderjahren: Leistungen bis zu insgesamt 1.000 EUR der erstattungsfähigen Kosten, jeweils für
- Zahnersatz, Inlays und Onlays
- Implantate -
Ab dem vierten Kalenderjahr: Erhöhung der Leistung auf insgesamt 5.000 EUR in drei Kalenderjahren für
- Zahnersatz, Inlays und Onlays
- Implantate -
Die Begrenzungen entfallen bei unfallbedingten Aufwendungen.
-
Erstattung bis zu 90% des Rechnungsbetrages zusammen mit der Leistung der LKK.
-
Dem Versicherer ist rechtzeitig vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan einzureichen.
Praxis-Tipp: Reichen Sie vor Behandlungsbeginn sowohl der LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben als auch der Versicherungskammer Bayern einen detaillierten Heil- und Kostenplan ein. Sie wissen dann vorab, mit welchem Zuschuss Sie jeweils rechnen können.
Brillen/Kontaktlinsen
-
80% der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 200 EUR innerhalb von 3 Jahren, abzüglich der Leistungen der LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben.
-
Voraussetzung: Die Leistungen für Sehhilfen nach diesem Tarif dürfen zusammen mit den Leistungen der LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben und Leistungen weiterer privater Versicherungen für Sehhilfen die entstandenen Aufwendungen nicht überschreiten.
Praxis-Tipp: Zum Nachweis der von der LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben und anderen Versicherern erbrachten Leistungen reichen Sie bitte die entsprechenden Bescheinigungen bei der Versicherungskammer Bayern ein.
Auslandsreisen
-
100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für unvorhergesehene ambulante und stationäre Behandlungen sowie für erforderliche Arzneimittel bei Auslandsreisen bis zu einer Dauer von je 60 Tagen.
-
Heilmittel und unfallbedingte Hilfsmittel bis zu 150 EUR pro Versicherungsfall.
-
Schmerzstillende Zahnbehandlung.
-
Einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport in Höhe der zusätzlichen Kosten.
-
Für Auslandsreisen, die zum Zwecke einer Heilbehandlung unternommen werden, besteht kein Versicherungsschutz.
-
24-Stunden-Notruf-Service, weltweit.
Praxis-Tipp: Bei einem Notfall im Ausland hilft die Service-Hotline (+49) 892160-6262 rund um die Uhr.
Wartezeiten gemäß § 3 AVB/VT
Sehhilfen: 3 Monate
Zahnersatz: 8 Monate
Auslandsreise: keine
Unfall: keine
Versicherungsbeschränkungen
Kein Versicherungsabschluss möglich ab vier fehlenden Zähnen (bestehenden Lücken).
Höchstaufnahmealter: 60 Jahre
Beitragsrechner: Hier errechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag
LKK-ZahnPlus61
-
Ab Alter 61 Jahre
-
Mit dem vollen Leistungsumfang des LKK-ZahnPLUS
-
Kein Höchstaufnahmealter
Beitragsrechner: Hier errechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag
Tarifauszüge: Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.
LKK-ZahnOnTOP + LKK-ZahnOnTOP61... das Beste für die Zähne
Die Leistungen im Einzelnen:
LKK-ZahnOnTOP
-
50% der von der LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben erbrachten Leistungen für Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Prothesen).
-
Zuschuss von 120 EUR für jedes Inlay/Onlay.
-
Maximal 90% des Rechnungsbetrages zusammen mit der Leistung der LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben.
-
Leistungen bis zu je 385 EUR/Jahr in den ersten drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.
-
Die Begrenzung entfällt:
- ab dem vierten Kalenderjahr
- bei unfallbedingten Aufwendungen. -
LKK-ZahnOnTOP61 für LKK-Versicherte ab Aufnahmealter 61 Jahre - ohne Höchstaufnahmealter.
Praxis-Tipp: Reichen Sie die Zahnersatzrechnung mit dem Leistungsvermerk der LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben bei der Versicherungskammer Bayern ein.
Wartezeiten gemäß § 3 AVB/VT
Besondere Wartezeit: 8 Monate
Unfall: keine
Versicherungsbeschränkungen
Kein Versicherungsabschluss möglich ab vier fehlenden Zähnen (bestehenden Lücken).
Höchstaufnahmealter: 60 Jahre
Beitragsrechner: Hier errechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag
LKK-ZahnOnTOP61
-
Ab Alter 61
-
Mit dem vollen Leistungsumfang des LKK-ZahnOnTOP
-
Kein Höchstaufnahmealter
Wartezeiten gemäß § 3 AVB/VT
Besondere Wartezeit: 8 Monate
Unfall: keine
Versicherungsbeschränkungen
Kein Versicherungsabschluss möglich ab vier fehlenden Zähnen (bestehenden Lücken).
Beitragsrechner: Hier errechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag
Tarifauszüge: Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.
LKK-KombiPRIVAT ... von Alternativmedizin bis Vorsorge
Die Leistungen im Einzelnen:
Alternative Heilmethoden
-
80 % der erstattungsfähigen Kosten für alternative Heilmethoden und die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Verband- und Heilmittel, bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 600 EUR je Kalenderjahr.
-
Erstattungsfähig sind Behandlungen durch Heilpraktiker im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) sowie die Behandlung durch Ärzte nach GOÄ für Maßnahmen, die im GebüH aufgeführt sind.
Vorsorgeuntersuchungen
-
100 % der Aufwendungen für Gesundheitsuntersuchungen bis zu insgesamt 100 EUR in zwei Kalenderjahren.
Schutzimpfungen
-
100 % der Kosten für ärztliche Behandlung einschließlich Arzneimittel für Schutzimpfungen gegen Typhus und Gelbfieber sowie zur Malariaprophylaxe bis zu insgesamt 100 EUR je Kalenderjahr.
Gesetzliche Zuzahlungen
-
100 % der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung.
-
100 % der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für Arznei-, Verband- und Heilmittel bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 100 EUR je Kalenderjahr, wenn die Belege pro Kalenderjahr einmalig gesammelt werden, bzw.
-
80 % der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für Arznei-, Verband- und Heilmittel bei mehrmaligem Einreichen von Belegen je Kalenderjahr ab dem zweiten Erstattungsantrag. Der Erstattungsbetrag verringert sich für das betreffende Kalenderjahr auf insgesamt 80 EUR.
Praxis-Tipp: Belege für ein ganzes Kalenderjahr unbedingt gesammelt einreichen. Die Aufwendungen werden jeweils dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem sie bezogen wurden.
Wartezeiten gemäß § 3 AVB/VT
Allgemeine Wartezeit: 3 Monate
Bitte beachten: Der LKK-KombiPRIVAT kann nicht einzeln, sondern nur in Verbindung mit einer anderen Privaten Zusatzversicherung der Versicherungskammer Bayern abgeschlossen werden.
Mögliche Kombinationen:
-
LKK-ZahnPLUS, LKK-ZahnPLUS61
-
LKK-ZahnOnTOP, LKK-ZahnOnTOP61
-
LKK-ZG
-
LKK-KlinikPRIVAT/1, LKK-KlinikPRIVAT/2
Höchstaufnahmealter: 70 Jahre
Beitragsrechner: Hier errechnen Sie Ihren persönlichen Beitrag
Tarifauszüge: Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.
Bei allgemeinen Fragen zum Vertrag oder den Leistungsinhalten können Sie sich an die LKK-Kunden-Hotline der Versicherungskammer Bayern wenden:
Tel. 0 89 / 21 60 - 88 88
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr