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Tagespflege und Nachtpflege in teilstationären Einrichtungen
Die Pflege kann auch in teilstationären Einrichtungen erfolgen, wenn sich die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sicherstellen lässt (z. B. Pflegeperson ist berufstätig) oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Als Leistungen werden die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung, die medizinische Behandlungspflege und Beförderungskosten bis zu den Höchstbeträgen von
