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Pflegekompass

Pflegekompass    Geeignete Pflegeeinrichtungen suchen.

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Tagespflege und Nachtpflege in teilstationären Einrichtungen

Die Pflege kann auch in teilstationären Einrichtungen erfolgen, wenn sich die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sicherstellen lässt (z. B. Pflegeperson ist berufstätig) oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Als Leistungen werden die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung, die medizinische Behandlungspflege und Beförderungskosten bis zu den Höchstbeträgen von

Pflegestufe

ab Januar 2010
monatlich bis zu 

ab Januar 2012
monatlich bis zu 

Pflegestufe I

 440 EUR

450 EUR

Pflegestufe II

1.040 EUR

1.100 EUR

Pflegestufe III

1.510 EUR

1.550 EUR

übernommen. Werden diese Leistungen der Tages- und Nachtpflege neben den Leistungen der häuslichen Pflegehilfe oder neben dem Pflegegeld in Anspruch genommen, können je nach Kombination bis zu 150 Prozent des gültigen Sachleistungshöchstbetrages beansprucht werden.

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