Leistungsantrag
Um Leistungen aus der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung zu erhalten, ist ein Antrag erforderlich. Entsprechende Formulare erhalten Sie von Ihrer Landwirtschaftlichen Pflegekasse.
Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung entscheidet die Landwirtschaftliche Pflegekasse, ob und inwieweit Leistungsansprüche der Pflegeversicherung bestehen.
Zur Unterstützung des Pflegebedürftigen bei der Auswahl der verschiedenen Einrichtungen und Dienste stellt die Pflegekasse Informationen zur Verfügung. Auch steht die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen zur Beratung bei den für die persönliche Situation des Betroffenen in Betracht kommenden Pflegeleistungen zur Seite.