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Sie sind hier: Leistungen Erwerbsminderung Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsminderung

Hinzuverdienstgrenzen in den neuen Bundesländern

Die Anpassung der dynamischen Hinzuverdienstgrenzen folgt der Anpassung der Bezugsgröße zum 1. Januar eines Jahres und der Anpassung der Rentenwerte zum 1. Juli eines Jahres. Die Hinzuverdienstgrenze für die ungeminderte volle Erwerbsminderungsrente ist nicht dynamisch ausgestaltet und beträgt fest 400 Euro.

Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung

- von        0,00 EUR

bis 1.564,13 EUR

volle Rente

- von 1.564,14 EUR

bis 1.904,16 EUR

halbe Rente

- ab   1.904,17 EUR

 

keine Rente

Renten wegen voller Erwerbsminderung

- von       0,00 EUR

bis    400,00 EUR

volle Rente

- von   400,01 EUR

bis 1.156,10 EUR

dreiviertel Rente

- von 1.156,11 EUR

bis 1.564,13 EUR

halbe Rente

- von 1.564,14 EUR

bis 1.904,16 EUR

viertel Rente

- ab   1.904,17 EUR

 

keine Rente

 

Beispiel:

Rente wegen voller Erwerbsminderung:                                600 EUR

Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung monatlich:                  440 EUR

Da die Hinzuverdienstgrenze von 400 EUR überschritten, aber die nächsthöhere Hinzuverdienstgrenze von 1.564,13 EUR nicht überschritten wird, ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von drei Viertel des vollen Betrages zu leisten, also 450 EUR.

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