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Leistungen
Arbeitsunfall / Berufskrankheit
Betriebs- und Haushaltshilfe
Allgemein
Antragstellung
Anträge auf Betriebs- und Haushaltshilfe müssen vor Einsatzbeginn gestellt werden. Es genügt, wenn der Antrag zunächst formlos vorab gestellt wird, z. B. telefonisch oder per Telefax. In diesem Fall müssen die notwendigen Unterlagen – Formularantrag, ggf. ärztliche Bescheinigung (z. B. bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft/Entbindung) – innerhalb von 14 Tagen nach Einsatzbeginn bei der Gemeinsamen Einsatzstelle vorliegen. Bei verspätetem Antrag entstehen Nachteile. So werden z. B. Kosten für den Einsatz einer Ersatzkraft vor der (ggf. formlosen) Antragstellung nicht und – falls die vorgenannte 14-Tage-Frist versäumt wird – erst ab Eingang der notwendigen Unterlagen erstattet. Schützen Sie sich davor durch zügige Mitwirkung!