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Soziotherapie und Hospizversorgung

Soziotherapie

Schwer psychisch Kranke unterstützt die LKK mit Soziotherapie, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann. Im Rahmen der Soziotherapie motivieren und begleiten Fachkräfte den Patienten z. B. bei Arztbesuchen und koordinieren die Inanspruchnahme ärztlich verordneter Leistungen.

Versicherte haben nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Zuzahlungen 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR, zu leisten. Die Befreiung von der Zuzahlung kommt auch in diesem Fall nur bei Überschreiten der persönlichen Belastungsgrenze in Betracht.

Hospizversorgung

Die LKK gewährt einen Zuschuss zu den Kosten einer stationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie des Versicherten nicht möglich ist.

Die Betreuung in einem Hospiz umfasst eine medizinische und pflegerische Versorgung, aber auch eine soziale und geistig-seelische Betreuung sowie eine Sterbe- und Trauerbegleitung.

Durch die LKK werden ambulante Hospizdienste gefördert, die eine qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung im häuslichen Bereich erbringen.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Bei dieser Leistung handelt es sich um eine Gesamtleistung mit ärztlichen und pflegerischen Anteilen, die bei Bedarf auch rund um die Uhr erbracht werden kann.

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