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Zahnersatz und Paradontosebehandlung

Zahnersatz

Zum Zahnersatz zählen z.B. Kronen und Brücken (festsitzender Zahnersatz) sowie Prothesen (herausnehmbarer Zahnersatz). Die LKK zahlt zur Versorgung mit Zahnersatz einen Festzuschuss. Der Festzuschuss orientiert sich am Befund (z.B. zerstörter Zahn oder fehlende Zähne) und nicht mehr wie früher an der gewählten Versorgung.

Vorteil für die Versicherten: Sie können sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform entscheiden, ohne dass der Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung verloren geht. Allerdings: Mehrkosten für aufwändige und teure Versorgungsformen gehen zu Lasten der Patienten. Über weitere Einzelheiten beraten wir Sie gern.

Wie bisher auch werden die eigenen Bemühungen des Versicherten zur Gesunderhaltung der Zähne honoriert. So erhöht sich der Festzuschuss um 20 v.H., wenn der Versicherte während der letzten 5 Jahre vor Beginn der Behandlung seine Zähne regelmäßig gepflegt hat und einmal in jedem Kalenderjahr zahnärztlich untersucht wurde. Können diese Untersuchungen sogar für die letzten 10 Jahre nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss um weitere 10 v.H.

Härtefallregelungen sind ebenfalls vorgesehen. So erhalten Versicherte, die unzumutbar belastet sind, Beträge bis zur Höhe des doppelten Festzuschusses bzw. in bestimmten Fällen bis zur maximalen Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.

Die Zahlung des Festzuschusses erfolgt erst, wenn die auslösenden Befunde mit Zahnersatz versorgt sind, d.h. die Abrechnung erfolgt erst nach dem Abschluss der jeweiligen Behandlung.

Parodontose-Behandlung

Die Kosten der Parodontose-Behandlung werden übernommen.

NEU - Schluß mit Informationslücken:

Zunächst sollte sich niemand scheuen, seinen Zahnarzt ausführlich zu geplanten Behandlungen zu befragen. Doch gerade im Bereich der Zahnmedizinin gibt es in der Regel mehrere Behandlungsalternativen. Insbesondere die Festzuschüsse eröffnen den Versicherten neue Entscheidungsspielräume. Auch wer mit seinem Zahnarzt zufrieden ist, hat im Bedarfsfall noch letzte Zweifel an der richtigen Entscheidung.
Mit der neuen Anlaufstelle "Zahnarzt-Zweitmeinung" bietet die Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) eine besondere Beratung an, die die Entscheidung des Behandlers erläutert und ggf. mögliche Alternativen einer Behandlung aufzeigt. Die kostenlose Beratung erhalten Sie jeweils Montag bis Mittwoch in der Zeit von 10 - 12 Uhr und Freitags von 8 bis 10 Uhr unter der Rufnummer 089/7 24 01-370.

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