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Ärztliche und zahnärztliche Behandlung

Als LKK-Versicherte/r können sie mittels der Krankenversichertenkarte frei den Vertrags(zahn)arzt Ihres Vertrauens auswählen. Die LKK übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit einer vertrags(zahn)ärztlichen Behandlung stehen - ohne zeitliche Begrenzung und auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen je Quartal für die ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung (außer Vorsorgeleistungen) eine Praxisgebühr in Höhe von 10 EUR an den Behandler. Bei Überweisung zu einem anderen Arzt innerhalb eines Quartales ist keine erneute Zuzahlung zu leisten.

Zähne bis ins hohe Lebensalter zu behalten, ist für jeden erstrebenswert. Dazu bedarf es allerdings einer sorgfältigen und regelmäßigen Mundhygiene mit intensiver Vorsorge und einer guten zahnärztlichen Versorgung mit entsprechender Aufklärung. Die Zahnsubstanz angreifende Karies konnte hierdurch in den letzten Jahren nachweislich reduziert werden.

Psychotherapeutische Behandlung

Bei seelischen Erkrankungen kann eine Behandlung durch ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten notwendig sein. Hierfür kommen die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie in Frage. Ein besonderes Antrags- und Gutachterverfahren ist vorgeschrieben.

Kieferorthopädische Behandlung

Durch eine rechtzeitig eingeleitete und regelmäßig durchgeführte kieferorthopädische Behandlung können Kiefer- oder Zahnfehlstellungen teilweise oder völlig beseitigt werden.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die LKK ab einer bestimmten Ausprägung der Fehlbildung des Gebisses 80 bzw. 90 Prozent der vertraglichen Kosten. Nach erfolgreichem Abschluss der im medizinisch notwendigen Umfang erfolgten Behandlung werden die restlichen 20 bzw. 10 Prozent erstattet.

Parodontose-Behandlung

Bei vielen Erwachsenen, gerade im höheren Alter, ist die Parodontitis auf dem Vormarsch. Dabei handelt es sich um eine chronische Entzündung des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates, die zu Zahnverlust führen kann. Meist verläuft sie schmerzfrei und wird deshalb erst im fortgeschrittenen Stadium erkannt. Man sagt, dass bereits ab dem 35. Lebensjahr mehr Zähne durch eine Parodontitis als durch Karies verloren gehen. Ihr Zahnarzt kann eine solche Erkrankung bei regelmäßigen Zahnarztbesuchen rechtzeitig erkennen. Die Kosten der Untersuchung und einer möglichen Behandlung werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

 


Besondere Versorgungsformen

Die LKK Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben trägt durch Verträge zu besonderen Versorgungsformen zur nachhaltigen Verbesserung in der gesundheitlichen Versorgung bei. Durch derartige Verträge wird die Abgrenzung der unterschiedlichen Leistungsbereiche durchbrochen. Chronisch Kranke können jeweils auf ihren individuellen Bedarf ausgerichtete Leistungen erhalten.

Hausarztmodell

Der gewählte Hausarzt nimmt eine zentrale Rolle bei der medizinischen Versorgung ein. Er ist in der Regel der wichtigste und erste Ansprechpartner, und kann für seine Patienten eine Lotsenfunktion im Gesundheitssystem wahrnehmen. Durch die langjährige Verbindung kennt der Hausarzt die Krankengeschichte sowie das soziale und familiäre Umfeld genau. So kann der Hausarzt seine Patienten bestens beraten und mit ihnen gemeinsam die Therapiemöglichkeiten bewerten.

Weitere Informationen zum Hausarztmodell finden Sie hier

Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen

Chronisch kranke Menschen realisieren häufig lange Zeit nicht, wie sehr sie von schwerwiegenden Folgeerkrankungen und Komplikationen bedroht sind. Die einschlägigen Risikofaktoren sind nichts anderes als tickende Zeitzünder im Körper des Patienten. Sie frühzeitig zu erkennen und zu entschärfen ist eines der wesentlichen Gesundheitsziele der Strukturverträge. Außerdem werden belastende und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden, da Haus- und Fachärzte ihre Leistungen koordinieren. Die geplanten Behandlungsabläufe verhindern aber auch die ineffiziente Einnahme von Arzneimitteln, die Patienten schaden kann.

Noch ein Vorteil der Strukturverträge: Auch die Ärzte haben sich intensiver mit chronischen Krankheiten beschäftigt und fortgebildet. So kann auf der Basis von wissenschaftlich gesicherten Leitlinien behandelt werden.

für Diabetiker:

Viele Diabetiker leiden schon an Folgeerkrankungen wie Nierenschädigung, Nervenschäden, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Das sind alles Erkrankungen, die für den Betroffenen einen zusätzlichen Verlust an Lebensqualität bedeuten. Sie sind aber nicht schicksalhaft, sie können durch Vorsorgemaßnahmen verhindert, hinausgezögert oder abgemildert werden. So führen Arzte im Rahmen des Strukturvertrages Fußuntersuchungen durch und nehmen Problemfüße unter besondere ärztliche Beobachtung. Auch Überweisungen an Augenärzte stellen eine wichtige Maßnahme dar, um die Gefährdung einer zuckerbedingten Erblindung zu erkennen und zu behandeln. In gezielten Schulungsmaßnahmen lernen Erkrankte besser mit ihrer Erkrankung umzugehen.

für Patienten mit koronarer Herzerkrankung:

Viele Menschen weisen Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Krankheiten wie Hypercholesterinämie (erhöhter Cholesterinspiegel), Übergewicht, Hypertonie (Bluthochdruck) oder Rauchen auf. Spezielle Schulungsprogramme befähigen Patienten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs und sollen zu einer Verhaltensänderung mit einem günstigeren Krankheitsverlauf und einer erhöhten Leistungsfähigkeit führen. Patienten lernen insbesondere Risiken zu vermeiden und mit ihrer Krankheit besser zu leben.

für Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung:

Zeil ist es Asthmaanfälle sowie die hiermit oft verbundenen Krankenhauseinweisungen zu verhüten. Patienten, bei Kinder und Jugendlichen auch deren Eltern, sollen in Schulungs- und Trainingsprogrammen die Erkrankung verstehen lernen, die Medikamente kennen und bedarfsgerecht dosieren können, sowie Selbsthilfemaßnahmen bei einem Asthmaanfall treffen zu können. Umfangreiche Schulungen helfen Asthmaauslöser, wie z. B. Infekte, Allergenkontakte, Luftschadstoffe, Stress und ähnlich Reize zu erkennen und zu vermeiden.

Integrierte Versorgung

Bei der integrierten Versorgung geht es um die Überwindung der oftmals starren Grenzen zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen (z. B. der Arzt, das Krankenhaus, die Kureinrichtung), die Patienten im Laufe einer Behandlung durchlaufen können. Stattdessen verpflichten sich alle Beteiligten im Rahmen von integrierten Versorgungsverträgen gezielt zusammen zu arbeiten. Lange Liegezeiten in den Krankenhäusern werden verkürzt, die Übergänge in die ambulante Versorgung sind besser koordiniert, lange Wartezeiten entfallen. Patienten profitieren von abgestimmten Therapiekonzepten, individuellen Behandlungsangeboten, und der konsequenten Verzahlung von Behandlungsabläufen. Derzeit hält die LKK für Sie folgende integrierten Versorgungsangebote bereit:

  • Vertrag zur Kostenübernahme von Leistungen der Homöopathie

  • Vertrag zur Implantation von Hüft- und Kniegelenks-Endoprothesen
    Vertragspartner sind das Kreiskrankenhaus Schrobenhausen, das Kreiskrankenhaus Mallersdorf sowie die Römerbad-Klinik und die Klinik Kaiser Trajan in Bad Gögging;

  • Vertrag für Patienten mit Krebserkrankungen
    Vertragspartner sind das Kreiskrankenhaus Erding (mit Klinik Dorfen), die Kreiskliniken Mühldorf (mit den Kliniken Mühldorf und Haag) und die Triamed Kreisklinik Wasserburg und einige ambulant tätige Ärzte;

  • Vertrag für gerontopsychiatrische Erkrankungen
    Vertragspartner ist das Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren

  • Vertrag zur Strahlungstherapie (radiologisch - neuchirurgisches Therapieverfahren)
    Vertragspartner ist das Cyberknife - Center München - Großhadern

Ein kleines Bonbon:

Wer freiwillig für mindestens ein Jahr an einer der beschriebenen Versorgungsformen teilnimmt, spart die Praxisgebühr.

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