Verbandsstoffe zur Stomatherapie
Abschluss von Verträgen zur Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln und Verbandsstoffen zur Stomatherapie (26.08.08)
Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, handelnd für AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, BKK Landesverband Bayern, Funktioneller Landesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen und Pflegekassen in Bayern (LdL/LdLP) und Vereinigte IKK in Bayern,
beabsichtigt Verträge gemäß § 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln und Verbandsstoffen zur Stomatherapie zu schließen.
Vorgesehen ist, dass die erforderliche Versorgung der Versicherten mit Stomaartikeln der Produktgruppe 29 und - soweit zutreffend - der Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V, unter Berücksichtigung der darin beschriebenen Qualitätsmindestanforderungen, inkl. aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen im Rahmen einer Monatspauschale abgegolten wird. Als Grundlage der Verhandlung dient der Vertragsentwurf der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände (siehe Vertragsunterlagen).
Sofern Sie an einem entsprechenden Vertragsabschluss interessiert sind, können Sie Ihr Angebot und Ihre Hinweise zum Vertragsentwurf bis zum 30.09.2008, 12.00 Uhr, ausschließlich schriftlich unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse bei der
Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern Leistungsmanagement ZE78 Carl-Wery-Str. 28 81739 München
oder per Mail
Hilfsmittel-Vertragsabsichten@by.aok.de
abgeben. Bitte weisen Sie dabei die Erfüllung der persönlichen, fachlichen und sachlichen Voraussetzungen gemäß der Anlage 1 des Vertragsentwurfes nach.