Die neuen Wahltarife
Seit April 2007 erlaubt der Gesetzgeber den Krankenkassen Wahltarife anzubieten. Mit deren Einführung wird das politische Ziel verfolgt, für mehr Transparenz und Wettbewerb zwischen den Kassen zu sorgen und den Versicherten größere Freiheiten zu bieten. Durch die Wahltarife wird es den Versicherten erstmals ermöglicht, durch spezielle Angebote auf individuelle Bedürfnisse einzugehen. Ob die jeweiligen Wahltarife für den Einzelnen interessant sind, hängt von der Situation des Betroffenen ab.
Die Ausgestaltung der einzelnen Wahltarife bleibt der Selbstverwaltung der Krankenkassen überlassen. Deshalb weichen die Angebote der einzelnen Krankenkassen deutlich voneinander ab. Die LKK NOS bietet folgende Wahltarife:
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Prämienzahlung bei Selbstbehalt
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Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
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bei Teilnahme an besonderen ärztlichen Versorgungsformen eine Befreiung von der Praxisgebühr (z. B. Hausarztmodell)
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Kostenerstattung von nicht verschreibungspflichtigen homöopathischen Arzneimittel
Mitglieder, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden, können nur von der Befreiung der Praxisgebühr profitieren.
An die Wahl der Tarife sind Versicherte mindestens drei Jahre gebunden. Bei einem Kassenwechsel endet der Wahltarif vorzeitig. Die Wahltarife können untereinander kombiniert werden. Lediglich der Wahltarif Prämienzahlung bei Selbstbehalt ist neben der Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen nicht möglich.
Prämienzahlung bei Selbstbehalt
Selbstbehalt bedeutet, dass Versicherte eine Prämienzahlung von 240 € jährlich erhalten, wenn im Kalenderjahr die ersten 300 € der beanspruchten Leistungen selbst übernommen werden. Diese Beträge gelten auch, wenn neben dem Mitglied auch Angehörige familienversichert sind. Auf den Selbstbehalt werden folgende Leistungen nicht angerechnet:
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Leistungen für familienversicherte Angehörige unter 18 Jahren
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Präventionsleistungen (Impfungen und Kurse)
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jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
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Gesundheitsuntersuchungen (Krebsvorsorge, Gesundheits-Check-Up)
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medizinische Vorsorgeleistungen (außer bei Inanspruchnahme in Kurorten)
Der Selbstbehalt wird durch eine Teilnahmeerklärung gegenüber der LKK gewählt und wirkt ab Beginn des nächsten Kalenderjahres. Die Leistung wird weiterhin über die Krankenversichertenkarte als Sachleistung in Anspruch genommen. Der Selbstbehalt wird von der LKK separat in Rechnung gestellt bzw. verwaltungsvereinfachend mit der Prämie verrechnet. Die Prämie wird im Frühjahr des Folgejahres ausgezahlt.
Interessant wird der Selbstbehalt für Personen, die damit rechnen, dass ihre benötigten Leistungen 240 € nicht übersteigen werden. Sollten wider Erwarten höhere Leistungen erforderlich sein, hält sich das Risiko des Mitglieds mit 60 € jährlich in Grenzen.
Dieser Tarif schließt eine Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen aus!
Wahltarif zur Kostenerstattung homöopathische Arzneimittel
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind seit dem Jahr 2004 für Versicherte über 12 Jahre von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Auf Wunsch der Versicherten kann die LKK in diesem Wahltarif nun die Kosten nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel der Homöopathie bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 250 € erstatten. Besondere Abschläge, z. B. für Zuzahlungen, für Verwaltungskosten oder fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden nicht in Abzug gebracht.
Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel von einem zugelassenen Kassenarzt verordnet wird. Das auf Privatrezept verordnete Arzneimittel kann in einer Apotheke der freien Wahl gekauft werden. Das Rezept und die Quittung werden zur Kostenerstattung bei der LKK eingereicht.
Die Teilnahme an diesem Tarif ist gegenüber der LKK gesondert zu erklären. Die Erklärung wirkt frühestens vom Beginn des nächsten Monats an und kann im Jahr 2007 auch rückwirkend zum 01.04.2007 gelten.
Für diese frei wählbare, zusätzliche Leistung hat allerdings jeder Versicherte eine eigene Prämie (einen eigenen Beitrag) zu entrichten. Die Prämie beträgt monatlich 12 € und für Jugendliche zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr 10 €. Die Prämie ist für das jeweilige Kalenderjahr im Voraus zu zahlen. Muss die Prämie erhöht werden, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Sollte die Prämie nicht bezahlt werden, können auch keine Kosten erstattet werden; der Wahltarif muss vorzeitig beendet werden.
Prämie bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Nimmt ein Mitglied und ggf. seine familienversicherten Angehörigen in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch, wird eine Prämie in Höhe von 1/12 des Jahresbeitrags – also in der Regel ein Monatsbeitrag – ausgezahlt. Die Prämie kann auch dann gezahlt werden, wenn lediglich folgende unschädliche Leistungen in Anspruch genommen wurden:
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Leistungen für familienversicherte Angehörige unter 18 Jahren
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Präventionsleistungen (Impfungen und Kurse)
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jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
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Gesundheitsuntersuchungen (Krebsvorsorge, Gesundheits-Check-Up)
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medizinische Vorsorgeleistungen (außer bei Inanspruchnahme in Kurorten)
Voraussetzung ist zudem, dass das Mitglied länger als drei Monate bei der LKK versichert war.
Für diesen Tarif ist keine besondere Erklärung des Versicherten erforderlich. Über die Prämienzahlung werden Betroffene von der LKK schriftlich informiert.
Die Ausschüttung der Prämie erfolgt im Herbst des Folgejahres; erst dann liegen der LKK alle Abrechnungen der Leistungserbringer vor, so dass erst dann abschließend geprüft werden kann, ob Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Von diesem Tarif profitieren alle Mitglieder, die in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben, außer die Teilnahme zum Wahltarif Prämienzahlung bei Selbstbehalt wurde erklärt! Es bestehen keinerlei Risiken oder Nachteile.
Wahltarif bei Teilnahme an besonderen Versorgungsformen
Im Rahmen dieses Tarifs ist die Befreiung von der Praxisgebühr möglich. Diese Befreiung war bislang im Rahmen einer Bonusregelung möglich und stellt insoweit keine wesentliche Neuerung dar.
Eine Befreiung von der ärztlichen Praxisgebühr ist möglich bei:
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Teilnahme am Hausarztmodell
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Teilnahme an einem integrierten Versorgungsvertrag
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Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm für chronisch Kranke (z.B. Diabetiker)
Die Dauer der Teilnahme muss mindestens ein Jahr betragen. Der behandelnde Arzt übersendet der LKK eine Teilnahmeerklärung. Daraufhin kann der Befreiungsbescheid erstellt werden. Die Befreiung gilt nicht für die Praxisgebühr bei Zahnärzten.