Elektronischer Entgeltnachweis
ELENA-Verfahren eingestellt
Am 2. Dezember 2011 ist das "ELENA-Aufhebungsgesetz" verkündet worden. Arbeitgeber sind damit seit dem 3. Dezember 2011, dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes, von den elektronischen Meldepflichten befreit.
Bitte beachten Sie, dass die ELENA-Verfahrensstellen, Zentrale Speicherstelle und Registratur Fachverfahren, keine Arbeitnehmerdaten mehr annehmen!
Die Doppelbelastung für Arbeitgeber durch Papierbescheinigung und elektronische Meldung besteht ab sofort nicht mehr. Mit der Einstellung des ELENA-Verfahrens wird die Rechtslage wiederhergestellt, die vor der Einführung dieses Verfahrens bestanden hat. Bisher gemeldete ELENA-Daten werden gelöscht.
Der Grund für die Einstellung des Verfahrens liegt in erster Linie in der fehlenden flächendeckenden Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Dieser Sicherheitsstandard war aus Datenschutzgründen zwingend erforderlich. Mit der Signatur sollten die Beschäftigten der Verwendung ihrer Daten im ELENA-Verfahren zustimmen.
Damit die bereits getätigten Investitionen nicht vergeblich waren und das erworbene Wissen nutzbringend eingesetzt werden kann, will die Bundesregierung im Rahmen eines neuen Projekts ein einfacheres und unbürokratischeres Meldeverfahren in der Sozialversicherung realisieren. Eine vollständige Massenspeicherung wie im ELENA-Verfahren soll jedoch nicht mehr erfolgen.