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Krankenkasse

AKTUELLES

Beiträge 2012
Aufgrund der positiven Entwicklung der Ausgaben konnte die Vertreterversammlung ab 01.01.2012 eine Beitragssenkung für Landwirte um 4% beschließen. Darüber hinaus wurde die Beitragsklassenstruktur für Landwirte geändert. Dies kann sich zusätzlich positiv auf den Beitrag auswirken.

In der höchsten Beitragsklasse 20 war bei den Landwirten durch Anbindung an den Vergleichsbeitrag der allgemeinen Krankenversicherung leider eine Erhöhung um 15,33 Euro monatlich nicht zu vermeiden. Der Beitrag liegt damit aber unverändert um 10% unter dem Höchstbeitrag der allgemeinen Krankenversicherung. 

Die Beiträge für freiwillig Versicherte bleiben grundsätzlich unverändert. 

Bleibt die LKK NB eine "günstige Krankenkasse"?  
Jedes freiwillige Mitglied kann seinen „Beitragssatz“ zur LKK NB selbst berechnen und vergleichen. Bei den Landwirten ist ein Vergleich nicht so leicht, aber dennoch möglich und im Ergebnis ähnlich positiv:
Der von der LKK NB für die Beitragsberechnung für Landwirte verwendete „korrigierte Flächenwert“ wird dem Einkommen gleichgestellt. Berücksichtigen Sie zusätzlich den Mindestbeitrag bei den anderen Krankenkassen für hauptberuflich Selbstständige von 305,16 € monatlich.

 

   
Fälligkeit der Beiträge in 2012

Jan.

Feb.

Mrz.

Apr.

Mai

Jun.

Jul.

Aug.

Sept.

Okt.

Nov.

Dez.

 

 28.

 26.

 29.

 27.

27.

29.

26. 

 29.

28.

21.

 

  

 

Bürgerentlastungsgesetz
Seit 2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung - soweit sie dem gesetzlichen Leistungsumfang entsprechen - vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Für die meisten Mitglieder (insbesondere Landwirte und freiwillig Versicherte) ist auch die LKK NB hierzu verpflichtet, jeweils bis Ende Februar die im vergangenen Kalenderjahr tatsächlich gezahlten und erstatteten Beiträge maschinell der Finanzverwaltung zu übermitteln. Jedes Miitglied wird über den Inhalt der Meldung informiert. Falls eine besondere Beitragsbescheinigung (z.B. für eine geänderte Festsetzung der Steuervorauszahlung) benötigt wird, stellt die LKK NB diese auf Anforderung gerne aus.

Näheres ist den Informationen des Bundesfinanzministeriums zu entnehmen.

 

Entgeltmeldungen nach der DEÜV - Datenbaustein UV
Alle Arbeitgeber haben grundsätzlich in Entgeltmeldungen an die zuständige Krankenkasse auch Angaben zur gesetzlichen Unfallversicherung ("Datenbaustein Unfallversicherung") zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber Mitglied einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) ist. Da die LBGn ihre Beiträge überwiegend nicht nach Entgelten berechnen, wurde aber festgelegt, dass bei einer Mitgliedschaft bei einer LBGn nur die Grunddaten zu melden sind. Bei einer Mitgliedschaft bei der LBG NB sind folgende Daten anzugeben:

Datenfeld

anzugeben

UV-Grund A08
Betriebsnummer des UV-Trägers 29139336
Mitgliedsnummer "Es sind keine Angaben erforderlich"
Betriebsnummer des UV-Trägers dessen     
Gefahrtarifstelle verwendet wird           
"Es sind keine Angaben erforderlich"
Gefahrtarifstelle "Es sind keine Angaben erforderlich"
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt "Es sind keine Angaben erforderlich"
Arbeitsstunden  "Es sind keine Angaben erforderlich"

 

 

 

 

 

    

 

Insolvenzgeldumlage
Alle Arbeitgeber sind verpflichtet im Rahmen des GSV-Beitragseinzuges auch eine bundesweit einheitliche Insolvenzgeldumlage an die zuständige Krankenkasse abzuführen. Ausgenommen sind lediglich die "nicht insolvenzfähigen" Arbeitgeber. Die Insolvenzgeldumlage beläuft sich 2012 auf 0,04%.   

Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Nach den gesetzlichen Vorgaben soll eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingeführt werden. Sie soll die vorhandene Krankenversicherungskarte und die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ersetzen. Zur Vermeidung vom Missbrauchsmöglichkeiten wird die eGK mit einem Lichtbild des Versicherten versehen.

Nachdem der Einsatz der eGK in einigen Regionen getestet wurde, sind von allen Versicherten Lichtbilder anzufordern. Fast alle Mitglieder der LKK NB haben bereits entsprechende Schreiben erhalten. 

Mit einer Ausgabe der neuen eGK ist voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2012 zu rechnen. Bis dahin behält selbstverständlich die vorhandene Krankenversicherungskarte ihre volle Gültigkeit!

Aktuelles erfahren Sie hier:  http://www.die-gesundheitskarte.de/ 

 

 

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