Fälligkeit und Zahlung der Beiträge
Die Höhe der monatlich zu entrichtenden Beiträge wird den Mitgliedern von der LKK Niedersachsen-Bremen durch einen Beitragsbescheid bekannt gegeben. Die Beiträge sind ohne besondere weitere Aufforderung bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats, für den sie zu entrichten sind, an die LKK Niedersachsen-Bremen zu zahlen. Das gilt auch für pflichtversicherte Studenten.
Fälligkeit der Beiträge in 2012
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Jan. |
Feb. |
Mrz. |
Apr. |
Mai |
Jun. |
Jul. |
Aug. |
Sept. |
Okt. |
Nov. |
Dez. |
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28. |
26. |
29. |
27. |
27. |
29. |
26. |
29. |
28. |
21. |
Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem das Geld auf dem Konto der Krankenkasse gutgeschrieben ist. Der Zahlungspflichtige muss daher die Überweisung rechtzeitig veranlassen und dabei die üblichen Banklaufzeiten berücksichtigen. Am einfachsten ist die Teilnahmen am Bankeinzugsverfahren. Die Beiträge werden dann von der Krankenkasse so kurzfristig wie möglich (ein Bankarbeitstag vor Fälligkeit) vom Konto abgebucht. Die pünktliche Beitragszahlung ist so gewährleistet. Säumniszuschläge etc. können erst gar nicht entstehen.
Rückständige Beiträge muss die LKK Niedersachsen-Bremen gebührenpflichtig anmahnen, ggf. zwangsweise einziehen. Sie muss für rückständige Beiträge einen Säumniszuschlag erheben.
Zu Unrecht entrichtete Beiträge werden in der Regel ohne besonderen Antrag unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften erstattet.