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Studenten

Für pflichtversicherte Studenten gilt als beitragspflichtige Einnahme der monatliche Bedarfssatz nach dem Bundesausbildungsförderungs-Gesetz. Als Beitragssatz gelten 7/10 des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen, den der Bundesminister für Gesundheit jeweils zum 1. Januar feststellt. Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung beläuft sich seit dem 01.04.2011 auf 64,77 EUR (zzgl. 11,64 EUR -  Eltern - bzw. 13,13 EUR - Kinderlose - Pflegeversicherungsbeitrag).

 

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