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Landwirtschaftliche Kleinunternehmer

Soweit eine Versicherung als sogenannter Kleinunternehmer deshalb in Frage kommt, weil sein Unternehmen zwar nicht die Mindestgröße erreicht, er jedoch seinen Lebensunterhalt trotzdem überwiegend aus der Landwirtschaft bestreitet und das außerlandwirtschaftliche Einkommen den entsprechenden Grenzbetrag nicht überschreitet, wird der Beitrag der Beitragsklasse 1 erhoben. Dieser beträgt ab dem 01.01.2012 monatlich 60,89 EURO.

Daneben sind ggf. Beiträge aus Rente, Versorgungsbezügen und außerlandwirtschaftlichem Arbeitseinkommen zu zahlen.

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