Landwirtschaftliche Unternehmer
Die Beiträge für landw. Unternehmer werden nach dem sog. korrigierten Flächenwert berechnet.
Warum der "korrigierte Flächenwert" als Beitragsmaßstab?
Dieser Maßstab erweitert die Bewertung der Bodenverhältnisse (Ertragschancen) um eine fundierte Modifikation des reinen Flächenwertes. In der Praxis hat sich gezeigt, dass der Anstieg des Flächenwertes nicht automatisch eine proportionale Steigerung des Ertrages bedeutet. Belegt wird dieser Erfahrungswert durch die jährlich von der Bundesregierung herausgegebene "Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft". In dieser Verordnung werden so genannte Beziehungswerte zwischen dem Wirtschaftswert (vergleichbar mit dem Flächenwert) und dem fünfjährigen Durchschnitt der Gewinne der für den Agrarbericht der Bundesregierung ausgewerteten landw. Testbetriebe festgelegt.
Oder einfacher ausgedrückt: Die tatsächlichen Einkommensverhältnisse von über 9.000 landw. Unternehmen (Testbetriebe) werden mit der dazugehörigen Unternehmensgröße (dargestellt durch den Wirtschaftswert dieser Betriebe) ins Verhältnis gesetzt. Dieses Verhältnis wird dann als Beziehungswert (Multiplikator) dargestellt.
Auch andere landw. Krankenkassen bedienen sich dieses Beitragsmaßstabes. Er hat sich als praktikabel (Stichwort Verwaltungskosten!) erwiesen und wird von den Sozialgerichten als rechtlich zulässig bewertet.
Wie berechnen sich die Beiträge?
Zunächst wird der Flächenwert des landw. Unternehmens errechnet. Grundsätzlich wird hierbei die bewirtschaftete Fläche mit dem Hektarwert der Gemeinde des Betriebssitzes multipliziert. Für Sonderkulturen und Forsten gelten besondere Hektarwerte. Beispiel: Bei einer landw. Nutzfläche von 40 ha und einem gemeindlichen Hektarwert von 1.800,00 DM ergibt sich ein Flächenwert von 72.000,00 DM.
Der errechnete Flächenwert ist dann der Tabelle mit den Beziehungswerten (Multiplikatoren) der "Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft" (AELV) zuzuordnen. Dabei wird die jeweils aktuelle Tabelle (also im Jahre 2012 die Tabelle "AELV 2012") für Haupterwerbslandwirte benutzt. Für den Beispielsbetrieb ergibt sich aus der Tabelle ein Beziehungswert (Multiplikator) von rd. 0,6332.
Der Flächenwert ist mit dem Beziehungswert zu multiplizieren. Das Ergebnis ist dann der "korrigierte Flächenwert". Für den Beispielsbetrieb ergibt sich also folgende Berechnung: 72.000,00 DM x 0,6332 = 45.590,40 EURO.
Dabei fällt auf, dass im Euro-Zeitalter immer noch mit DM-Werten gerechnet wird. Es wirkt schon ein wenig kurios, aber es entspricht der geltenden Rechtslage. Denn: Alle Werte im Zusammenhang mit der Flächenbewertung werden von den Finanzbehörden weiterhin in DM festgesetzt.
Der so festgestellte korrigierte Flächenwert ist anschließend der Beitragstabelle zuzuordnen. Der Beispielsbetrieb wäre danach in die Beitragsklasse 12 mit einem monatlichen Beitrag in Höhe von 276,23 EURO einzuordnen.
Beiträge für landwirtschaftliche Unternehmer seit Januar 2012
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