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Alterskasse

A k t u e l l e s

Beitrag 2012

Der bundesweit einheitliche Beitrag zur Alterskasse wurde für die alten Bundesländer auf 224 € monatlich festgesetzt. Die Beitragszuschussbeträge wurden entsprechend erhöht.

 

Rückwirkende Befreiung für Eheleute neu geregelt

Für Eheleute von Landwirten besteht ab der Hochzeit ebenfalls Beitragspflicht zur Alterskasse. Selbst wenn eine Befreiungsmöglichkeit (z.B. rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmertätigkeit) besteht, kommt eine Befreiung ab der Hochzeit künftig nur noch in Betracht, wenn der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Hochzeit bei der Alterskasse gestellt wird. Auf einen Bescheid von der Alterskasse kommt es nicht an. Bei späterer Antragstellung kommt nur eine Befreiung für die Zukunft in Betracht. So schreibt es eine neue gesetzliche Regelung vor, die von der Alterskasse umzusetzen ist.

 

Neue Mindestgrößen seit 2011

Die Vertreterversammlung hat ab 2011 für landwirtschaftliche Nutzflächen und Sonderkulturen/Obst eine Anhebung der sogenannten Mindestgrößen beschlossen. Ab Erreichung der Mindestgröße bestehen grundsätzlich Versicherungspflicht zur Alterskasse und auch zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse. Darüber hinaus bestimmt die Mindestgröße, den neben einer Rente von der Alterskasse zulässigen Flächenrückbehalt (1/4 der Mindestgröße).

Seit 01.01.2011 gelten für die genannten Kulturarten folgende Mindestgrößen:

Landwirtschaftliche Nutzflächen: 8,00 ha  (zurzeit 6,00 ha)
Sonderkulturen/Obst:

2,20 ha  (zurzeit 1,25 bzw. 2,00 ha)

 

 

 Wird die bisherige, aber nicht die neue Mindestgröße erreicht, endete die Versicherungspflicht grundsätzlich zum 31.12.2010. Alle betroffenen Landwirte wurden im Dezember des vergangenen Jahres informiert. 

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