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Mitgliedschaft / Beitrag
Alterskasse
Versicherungsfreiheit, Versicherungsbefreiung
Landwirte und ihre Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige sind unter bestimmten Voraussetzungen entweder kraft Gesetzes versicherungsfrei oder können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.