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Zusatzversicherung

Zusatzversicherung bleibt attraktiv

Die Geldleistungen (Verletztengeld, Übergangsgeld, Renten) werden für

  • landwirtschaftliche Unternehmer,
  • ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner sowie
  • für die im Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitenden Familienangehörigen ohne Arbeitsvertrag

nach gesetzlich festgesetzten Jahresarbeitsverdiensten berechnet. Für landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Ehepartner beträgt dieser bis zum 30.06.2012  11.201,81 EURO. Dabei ist berücksichtigt, dass den Unternehmern auch nach einem schweren Unfall noch Einkünfte aus der Landwirtschaft verbleiben. Und schließlich: Höhere Leistungen müssten auch durch höhere Beiträge finanziert werden!

In vielen Fällen kann der Einkommensverlust nach einem Arbeitsunfall aber durch die vergleichsweise geringen Geldleistungen nicht ausgeglichen werden. Auf freiwilliger Basis kann deshalb ein höherer Jahresarbeitsverdienst zusätzlich versichert werden. Der Beitrag für die freiwillige Zusatzversicherung beträgt pro 100,00 EURO zusätzlichem Jahresarbeitsverdienst 1,90 EURO jährlich.

Die Zusatzversicherung hält Vergleichen mit entsprechenden Angeboten der privaten Versicherungswirtschaft durchaus stand. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten.

                        
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